Die SPD-Landtagsfraktion des Saarlandes hat am 10.11.2022 (Drucksache 17/150) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes im Landtag eingebracht.
Die SPD-Landtagsfraktion des Saarlandes hat am 10.11.2022 (Drucksache 17/150) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes im Landtag eingebracht.
Ein Spielhallen-Betreiber darf nicht unter dem marktüblichen Preis liegende Getränke in seinen Räumen anbieten, andernfalls verstößt er gegen § 8 Abs.3 HessSpielHG (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.04.2017 - Az.: 6 U 59/16). Der verklagte Spielhallen-Betreiber bot verbilligte Getränke in seiner Spielhalle an.