Brief des Bundesvorsitzenden der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland an die Ministerpräsidenten

Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Frank Bzirske hat in einem Brief an die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten appeliert, am Gücksspielmonopol in Deuschland festzuhalten, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.
„Natürlich haben wir den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein nicht angeschrieben, denn das Land hat ein eigenes Glücksspielgesetz in Konkurrenz zu den anderen Bundesländern verabschiedet“, so Stracke.

Mit Sorge verfolgen ver.di und die Betriebs- und Personalräte in der Glücksspielbranche die Entwicklung zum Glücksspielstaatsvertrag.
Ver.di hat sich mehrfach klar zur Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland bekannt. Die geplante Öffnung des Glücksspielmarktes für Sportwetten wird entschieden abgeleht. Dies gilt erst Recht für ein isoliertes Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein, wo der Markt komplett geöffnet werden soll.
Dadurch würden die erheblichen Anstrengungen der konzessionierten inländischen Glücksspielanbieter für den Spielerschutz konterkariert und zugleich tausende tarifgebundene Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet. Ein kommerzielles Glücksspiel würde zu aggressiven Angeboten führen, die die Zahl der spielsüchtigen Menschen in ganz Deutschland erheblich erhöhen würde.
Eine Regulierung des Glücksspiels im Monopol ermöglicht die Kanalisierung dieses Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen, also in konzessionierten Angeboten unter effizienter Aufsicht, ausgerichtet an den Belangen der Kanalisierung, der Betrugsbekämpfung und der Suchtprävention.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag muss den europäischen Vorgaben entsprechen und muss dem Prinzip der Kohärenz entsprechen und demnach auch das gewerbliche Automatenspiel beinhalten.

Mainz, 20.09.2011
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke,
ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
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