Ein Artikel von Robert Hess
Der zuständige Unterausschuss Verbraucherschutz hat sich des Themas angenommen und in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2024 beschlossen, die Landesregierung darin einvernehmlich um die Abgabe einer schriftliche Unterrichtung gebeten.
Außerdem kamen die Abgeordneten überein, in der Sitzung des Unterausschusses Verbraucherschutz am 18. September 2024 eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Erstmals gibt es so etwas in einem Landesparlament. Man darf gespannt sein, welche Fraktion welche Anzuhörende/welchen Anzuhörenden vorschlagen wird.
Klicken Sie hier um sich den Kurzbericht des Unterausschusses anzusehen. (PDF)