Lootboxen: erstmals parlamentarische Anhörung in einem Landesparlament

Ein Artikel von Robert Hess

Robert Hess M.A. war in Politik, Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen über viele Jahre in leitenden Funktionen tätig. Heute ist er Inhaber eines Beratungsunternehmens und arbeitet als freier Journalist.
Robert Hess M.A. war in Politik, Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen über viele Jahre in leitenden Funktionen tätig. Heute ist er Inhaber eines Beratungsunternehmens und arbeitet als freier Journalist.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag hatten vor kurzem einen umfangreichen Antrag zum Thema Lootboxen („Von Lootboxen zu problematischem Glücksspiel? Jugendschutz und Suchtprävention konsequent umsetzen und simuliertes Glücksspiel regulieren“) eingebracht (Drs. 19/4263). Nach einer ersten Lesung im Landesparlament folgte die Ausschussüberweisung.

Der zuständige Unterausschuss Verbraucherschutz hat sich des Themas angenommen und in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2024 beschlossen, die Landesregierung darin einvernehmlich um die Abgabe einer schriftliche Unterrichtung gebeten.

Außerdem kamen die Abgeordneten überein, in der Sitzung des Unterausschusses Verbraucherschutz am 18. September 2024 eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Erstmals gibt es so etwas in einem Landesparlament. Man darf gespannt sein, welche Fraktion welche Anzuhörende/welchen Anzuhörenden vorschlagen wird.

Klicken Sie hier um sich den Kurzbericht des Unterausschusses anzusehen. (PDF)