Heutige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigen Zulässigkeit eines ausschließlich staatlichen Glücksspielangebotes Politik in Bund und Ländern muss nun Maßnahmen gegen suchtgefährdendes Automatenspiel ergreifen Glücksspielanbieter aus anderen Ländern in Deutschland weiterhin illegal. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen heute verkündeten Urteilen zu deutschen Vorlageverfahren – in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung – bestätigt, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot europarechtlich zulässig ist.