Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in der Sache Fachbeirat Glücksspielsucht gegen das Land Hessen am 1. Februar entschieden, dass vor Einführung des neuen Services E-Postbrief in Hessen der Fachbeirat Glücksspielsucht hätte gehört werden müssen. LOTTO Hessen nimmt die Rechtsauffassung des Gerichtes zur Kenntnis. Die Lotteriegesellschaft ist nach wie vor der Auffassung, dass es sich beim Service E-Postbrief um keine wesentliche Ausweitung des Vertriebsweges handelt und demnach ein Einbinden des Fachbeirates nicht notwendig war.