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Oberlandesgericht Köln verbietet unter ausdrücklichem Bezug auf die Entscheidung des BVerfG vom 28.03.2006 die Veranstaltung und Bewerbung von Sportwetten wenn keine Erlaubnis einer deutschen Behörde vorliegt.

Soeben wurde das Urteil des OLG Köln verkündet, in dem die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG (WestLotto) gegen die Firma I.C. Ltd. u.a. Unterlassungsansprüche wegen der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels geltend gemacht hat. Bei der beklagten Sportwettenveranstalterin handelt es sich um ein Unternehmen, das seinen Sitz im europäischen Ausland hat und dort über eine Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten verfügt. Diese Angebot verbreitet sie u.a. auch via Internet in Deutschland.

3. Mai 2006

OLG Hamburg: Werbung für ausländisches Glücksspiel wettbewerbswidrig

Das OLG Hamburg (Beschl. v. 19.01.2005 - Az.: 3 U 171/04) hat entschieden, dass das Bewerben eines ausländischen Glücksspiels wettbewerbswidrig ist: Auch nach Auffassung des Senats ist das beanstandete Verhalten des Antragsgegners unlauter. Entgegen den Ausführungen des Antragsgegners (...) kommt es nicht darauf an, ob er selbst ein unerlaubtes Glücksspiel auf seiner Webseite veranstaltet. Wie schon das LG zutreffend ausführt, geht es nach dem Streitgegenstand allein um das Werben für ein unerlaubtes Glücksspiel.

15. Juni 2005

Oddset nicht nur vom Toto- und Lotto-Block – BGH unterbindet irreführende Werbung der staatlichen Anbieter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern den vom Freistaat Bayern (Staatliche Lotterieverwaltung) verwendeten Werbeslogan "Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto" als irreführende Alleinstellungswerbung beurteilt und verboten (Urteil vom 28. Oktober 2004 – I ZR 59/02). Der BGH stellte damit den Verbotsausspruch des erstinstanzlich entscheidenden Landgerichts München I wieder her. Staatliche Anbieter dürften sich gegenüber den privaten nicht einer Alleinstellung berühmen.

30. Oktober 2004

Klage gegen Yahoo, Google & Co. wg. Online-Casino-Werbung

In den USA ist eine Sammelklage gegen Yahoo, Google und sonstige Suchmaschinenbetreiber erhoben worden. Diesen wird vorgeworfen, illegales Internet-Glücksspiel, insb. Online-Casinos, mittelbar unterstützt zu haben, indem sie Suchbegriffe wie "illegal gambling", "Internet gambling" oder "California gambling" an Dritte verkauft hätten. Die aktuelle gerichtliche Auseinandersetzung ist lediglich ein aktuelles Ereignis aus einer langen Kette. Anfang März 2004 hatten die Suchmaschinen-Betreiber erklärt, ihre Online-Casino-Werbung in den USA einzustellen...

5. August 2004

USA: Beschlagnahme von Online-Casino-Werbegeldern

Die New York Times hat einen interessanten Artikel über das amerikanische Verhalten in Sachen Online-Casinos veröffentlicht. Erst vor kurzem waren die USA vor der Welthandelsorganisation WTO von den Inselstaaten Antigua und Barbuda erfolgreich deswegen verklagt worden, weil das amerikanische Verbot, dass Nicht-Amerikaner keine Online-Casinos in den USA betreiben dürfen, als Verstoß gegen die General Agreement on Trade in Services (GATS) angesehen wurde. Vgl. die Kanzlei-Info v. 29.03.2004. In dem aktuellen Fall, den die New York Times schildert, beschlagnahmten die amerikanischen Behörden etwa 3,2 Mio US-Dollar beim Medienunternehmen Discovery Communications.

4. Juni 2004

Bayerisches Oberstes Landesgericht: staatliche Oddset-Werbung dient nicht der Gewinnmaximierung

Das Bayerische Oberste Landesgerichts stellt sich mit seinem Beschluss vom 26. November 2003, Az. 5St RR 289/03, gegen die Bet-at-home-Entscheidung des Landgericht München I, das den Geltungsbereich einer österreichischen Wettlizenz auch auf den deutschen Raum ausdehnte. Allerdings ist diese Entscheidung aufgrund der wenig überzeugenden Gründe nicht geeignet, den klaren Vorgaben des Europäischen Gerichthofes gerecht zu werden. Vielmehr meint das Gericht, das staatliche Wettmonopol verteidigen zu können.

3. Februar 2004

Werbung vom Casino-Club illegal? Das müssen Sie wissen

Etliche Schweizer Haushalte wurden kürzlich mit Werbung vom Online-Kasino «Casino-Club» eingedeckt. Die Schweizer Spielbankenkommission ermittelt. Was Sie bei virtuellen Glücksspielen wissen müssen. Die «Einladung», überbracht von einem «persönlichen Kurier-Dienst», ist «vertraulich», als Absender zeichnet ein «Marc West». Im Inneren steckt eine Werbung für «das schöne CASINO-CLUB Internet-Casino», wo mit Spielgeld gezockt werden kann.

24. April 2003

Wer nicht wirbt der stirbt – ISA-CASINOS ist für diesen zukunftsweisenden Markt gerüstet

Diese Weisheit ist so alt wie das "Business", wird aber noch von vielen Unternehmen im Internet ignoriert. Tatsache ist, der Online-Werbemarkt wächst in Deutschland mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Keine Werbeflaute im Web, der deutsche Markt für Online-Werbung boomt: Von Januar bis September flossen in die Internet-Werbung 174,7 Millionen Euro, ein Zuwachs von 12,6 Prozent verglichen mit der Vorjahresperiode. In den letzten 5 Jahren um 175 %, 1996 waren es gerade sechs Millionen Mark.

25. Oktober 2002
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