Soeben wurde das Urteil des OLG Köln verkündet, in dem die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG (WestLotto) gegen die Firma I.C. Ltd. u.a. Unterlassungsansprüche wegen der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels geltend gemacht hat. Bei der beklagten Sportwettenveranstalterin handelt es sich um ein Unternehmen, das seinen Sitz im europäischen Ausland hat und dort über eine Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten verfügt. Diese Angebot verbreitet sie u.a. auch via Internet in Deutschland.