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Lotteriemonopol rechtswidrig: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München verstößt das Monopol gegen Unionsrecht und Verfassungsrecht

Erstmalig hat ein deutsches Gericht das von den deutschen Ländern beanspruchte Lotteriemonopol als rechtwidrig beurteilt. Damit sind die Milliardeneinnahmen für die Länder aus den von ihnen angebotenen Glücksspielen gefährdet. Das Verwaltungsgericht München kommt in seinem von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE erstrittenen Urteil zu dem Schluss…
24. November 2017
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Verwaltungsgericht München: Anordnung unmittelbaren Zwangs gegen Sportwettenvermittler rechtswidrig

Das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) München hat einen Bescheid der Landeshauptstadt München für rechtswidrig erklärt, mit dem diese gegenüber einem privaten Sportwettenvermittler den unmittelbaren Zwang angeordnet hatte (Urteil vom 27. Januar 2009, Az. M 16 K 08.3048, noch nicht rechtkräftig). Die Stadt muss die Verfahrenkosten tragen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs ohne vorausgehende Androhung sei nicht notwendig gewesen, führte das Gericht aus.
6. März 2009

Sportwetten: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung gegen klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts München zu

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.02.2009 in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zugelassen, weil die Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweise. Das Verwaltungsgericht München hatte zuvor die Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Ordnungsverfügung des Landratsamtes Pfaffenhofen abgewiesen und erstaunlicherweise in seinem Urteil die Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen.
3. März 2009

VG München: Erstes Urteil zu Hausverlosungen im Internet – winyourhome.de ist verbotenes Glücksspiel

Das VG München (Beschl. v. 09.02.2009 – Az.: M 22 S 09.300) hatte als erstes deutsches Gericht über die rechtliche Zulässigkeit von Hausverlosungen im Internet zu entscheiden. Gegenstand der Beurteilung war die Plattform winyourhome.de. Siehe dazu auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr „Hausverlosung in Deutschland: Mit beiden Beinen im Gefängnis?“. Nun haben die Münchener Richter – wie schon zu erwarten war – das Spiel als verbotenes Glücksspiel eingestuft…
13. Februar 2009

Verwaltungsgericht München bestätigt Untersagung einer Hausverlosung im Internet

Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 9. Februar 2009 (Az. M 22 S 09.300) die von der Regierung von Mittelfranken verfügte Untersagung der Verlosung eines in einem Vorort von München gelegenen Hauses bestätigt. Ein Münchener hatte im Internet Lose zum Preis von 19 Euro verkauft. Das Glücksspiel war so konzipiert, dass die angestrebte Teilnehmerzahl von 48.000 zunächst durch mehrere Quiz-Runden auf 100 verringert werden sollte.

11. Februar 2009

VG München: Poker-Turnier ist verbotenes Glücksspiel

Das VG München (Beschl. v. 08.05.2007 – Az.: M 22 S 07.900) hat entschieden, dass Poker-Turniere verbotenes Glücksspiel sind. Dies soll selbst dann gelten, wenn die Eintrittsgelder ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete, Personal) verwendet und die Preise durch Dritte gesponsert werden: „Unerheblich ist die Bezeichnung des Einsatzes, da ein Einsatz auch verdeckt als Turniergeld, Startgeld, Teilnahmegebühr, Eintrittsgeld, Verzehrkarte, Unkostenbeitrag, Mitgliedsbeitrag, Gutscheins-Gebühr, Gutscheinswert etc. geleistet werden kann.
26. Oktober 2007

VG München: Nicht unerheblicher entgeltlicher Einsatz bei Glücksspielen

In einer schon etwas länger zurückliegenden, aber erst bekannt gewordenen Entscheidung hat das VG München Verwaltungsgericht-Muenchen-(Beschl. v. 31.01.2005 – Az.: M 22 S 04.4298) Ausführungen zur Frage der Erheblichkeit des entgeltlichen Einsatzes bei Glücksspielen gemacht. In der Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Literatur ist außerordentlich umstritten, ab welchem Betrag ein erheblicher Einsatz und somit ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel vorliegt. Vgl. dazu ausführlich den Aufsatz von RA Dr. Bahr „Gewinnspiele – Glücksspiele mit Mehrwertdienste Rufnummern (0190, 0900, 013x)“
26. Oktober 2007

Ablehnung einer Sportwetten-Genehmigung europarechtswidrig

Das Verwaltungsgericht (VG) München hat mit dem jetzt zugestelltem Urteil vom 17. April 2007 (Az. M 16 K 06.2721) einen Bescheid des Bayerischen Innenministeriums aufgehoben, mit dem der Genehmigungsantrag eines von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittlers abgelehnt worden war. Das Ministerium muss nunmehr über den Antrag unter Beachtung der vor allem europarechtlich begründeten Rechtsauffassung des Gerichts neu entscheiden. Der Freistaat Bayern muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
19. Juni 2007

VG München: Sportwetten-Werbung im Fernsehen und Tätigkeit der BLM

Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG München. Die Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), eine öffentliche Behörde, hatte sich geweigert, gegen die privaten Sportwetten im Fernsehen vorzugehen. Daraufhin schritt im Rahmen der Rechtsaufsicht das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein und verlangte die sofortige Unterbindung solcher Werbung.
24. August 2006

Private Sportwetten in Bayern grundsätzlich erlaubnisfähig – umfangreiches Grundsatzurteil des VG München

Bereits am 07.06.2006 hat das VG München über einen Antrag einer von Hambach & Hambach vertretenen Österreichischen Sportwettenanbieterin entschieden. Gegenstand des Verfahrens war die Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch Wettbüros in Bayern. Inzwischen liegt die Begründung des Urteils vor. Das VG München sah die Ablehnung des klägerischen Begehrens als rechtswidrig an, da sich der Beklagte – der Freistaat Bayern – nicht auf ein staatliches Sportwetten-Monopol berufen könne.
11. August 2006

VG München: Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG München: VG München, Urt. v. 07.06.2006 – Az.: M 16 K 04.6138. Leitsätze: I. Bewilligungen aus dem EU-Ausland berechtigten im Freistaat Bayern nicht ohne weiteren anerkennenden Akt zum Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten und gelten grundsätzlich nicht als Erlaubnis nach § 284 StGB. II. Der sich aus § 284 StGB ergebende Erlaubnisvorbehalt für das Veranstalten von Sportwetten ist europarechtskonform.
5. Juli 2006

Verwaltungsgericht München: Bayerisches Staatslotteriegesetz europarechtswidrig und daher nicht anwendbar

Das Verwaltungsgericht München hatte, wie im Newsletter „Sportwettenrecht aktuell“ Nr. 33 berichtet, am 7. Juni in mehreren Urteilen ablehnende Bescheide des Bayerischen Innenministeriums aufgehoben. Der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) wurden heute die Urteilsgründe zum Aktenzeichen M 16 K 04.6138 zugesandt. In diesem Urteil trifft das Verwaltungsgericht folgende Kernaussagen: Das vom Bundesverfassungericht bemängelte Regelungsdefizit bei Sportwetten ist bislang nicht beseitigt worden.
30. Juni 2006
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