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Verwaltungsgericht Minden gibt Sportwettvermittlern Recht

Mit Urteil vom 15. März 2011 hat das Verwaltungsgericht Minden einen Bescheid der Kreisstadt Höxter aufgehoben, mit dem der Betreiberin einer Spielhalle die Vermittlung von Sportwetten an einen maltesischen Wettanbieter untersagt worden war. Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil insbesondere aus, dass die angefochtene Untersagungsverfügung nicht auf die Nichterfüllung der Erlaubnispflicht und damit auf § 9 Abs. 1 Satz 3 des Glücksspielstaatsvertrages gestützt werden kann.
25. März 2011

Unionsrechtswidriges Sportwettmonopol

Mit Urteil vom 01.02.2011 hatte auch das Verwaltungsgericht Minden als siebtes deutsches Verwaltungsgericht in einem Hauptsacheurteil zugunsten der privaten Glücksspielvermittler entschieden und die angefochtene Untersagungsverfügung der Stadt Bielefeld aufgehoben (Az.: 1 K 2346/07). Über den Ausgang des von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs geführten Verfahrens hat der Linksunterzeichner als Prozessbevollmächtigter der Klägerin bereits am 02.01.2011 berichtet.
10. Februar 2011

Unionsrechtswidriges Sportwettmonopol: I. Hauptsacheurteil des VG Minden

Nun hat auch das Verwaltungsgericht Minden in einem ersten Hauptsacheurteil nach dem Europäischen Gerichtshof der Anfechtungsklage einer Sportwettanbieterin stattgegeben. Mit Urteil vom 01.02.2011 hob die 1. Kammer des Gerichts eine Untersagungsverfügung der Stadt Bielefeld aus dem November 2007 auf (1 K 2346 / 07). Es handelt sich um die erste Entscheidung des VG Minden nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs…
2. Februar 2011

Verwaltungsgericht Minden entscheidet weiterhin zugunsten privater Sportwettenvermittler

Mit Beschluss vom 17. März 2010 (Az.: 3 L 63/10) hat das Verwaltungsgericht Minden in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Eilverfahren zugunsten privater Sportwettenvermittler entschieden. Das Gericht sieht erhebliche rechtliche Bedenken an dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen 2008 und dem Gesetz des Landes NRW. Nach dem Verwaltungsgericht Minden müssen alle Glücksspiele in die Betrachtung einbezogen werden.
22. März 2010

Glücksspielstaatsvertrag rechtswidrig? – Verwaltungsgericht Minden gewährt Sportwettenvermittler weiter Vollstreckungsschutz

Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat kürzlich einem Sportwettenvermittler weiter Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung gewährt (Beschluss vom 5. Oktober 2009, Az. 3 L 473/09, abrufbar unter www.vewu.com). Das Gericht beurteilt den Ausgang der Hauptsache bei einer überschlagsmäßigen (sog. summarischen) Prüfung als offen, wobei nach Auffassung des Gerichts jedoch bessere Gründe für Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung sprechen.
13. Oktober 2009

Urteil Verwaltungsgericht Minden: Vermittlung von Sportwetten an ausländischen Wettanbieter zulässig

Mit einer sog. Hauptsacheentscheidung hat das Verwaltungsgericht Minden – 3 K 3654/06 in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren durch Urteil entschieden, dass die Online-Vermittlung von Sportwetten an einen ausländischen Wettanbieter zulässig ist und die das Verbot dieser Tätigkeit aussprechenden Ordnungsverfügung der Stadt Horn-Bad Meinberg rechtswidrig ist. Der Kläger des dortigen Verfahrens bot dem Kunden Gelegenheit über einen Internet-Terminal Sportwettverträge mit der international tätigen Firma Cashpoint Malta Ltd. abzuschließen…
3. Oktober 2008

Verwaltungsgericht Minden: Sportwettrechtliche Untersagungsverfügungen, die vor dem 28.03.2006 erlassen wurden, sind rechtswidrig (Beschluss vom 07.02.2008 – 3 K 2433/02)

Das Verwaltungsgericht Minden hat mit einem weiteren Beschluss vom 07.02.2008 eine Kostenentscheidung in einem von beiden Seiten für erledigt erklärten Verfahren erlassen. In diesem Verfahren war die Tätigkeit seitens des Vermittlers von Sportwetten vor dem 28.03.2006 bereits eingestellt worden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kostenentscheidung sei der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, also der Betriebsschließung, die hier unstreitig vor März 2006 erfolgt war.
15. Februar 2008

Verwaltungsgericht Minden: Hauptsacheentscheidung über Kosten – Vermittlung von Sportwetten auch in der Übergangszeit bis zum 31.12.2007 zulässig

Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Beschluss vom 07.02.2008 – 3 K 3470/04 – in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren die Kosten des von den Parteien übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens der dortigen Ordnungsbehörde in NRW auferlegt. Diese Kostenentscheidung ist unanfechtbar. Das dortige Verfahren hatte sich erledigt, als der Kläger, der Sportwetten an ein lizensiertes Unternehmen innerhalb der europäischen Gemeinschaft vermittelte, im November 2006 seine Tätigkeit aufgegeben hatte.
15. Februar 2008

Verwaltungsgericht Minden entscheidet nach mündlicher Verhandlung für private Sportwettenvermittler

In den beiden ersten Klageverfahren entschied die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden in der mündlichen Verhandlung vom 30.01.2008, die von der Bielefelder Kanzlei KARTAL geführt wurden (3 K 1570/06 und 3 K 1572/06) zugunsten der privaten Sportwettenvermittler. Dieser Entscheidung gingen die Eilverfahren voraus, in denen den Klägern die Wiederherstellung bzw. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen vom Verwaltungsgericht Minden gewährt worden waren, diese Entscheidungen wurden jedoch von der Beschwerdeinstanz geändert.
13. Februar 2008

VG Minden: Private Sportwetten erlaubt

Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Minden: VG Minden, Beschluss v. 19.06.2006 – Az.: 3 L 365/06. Leitsätze: 1. WestLotto-ODDSET hat bislang nicht die Vorgaben des BVerfG, Urt. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01 umgesetzt. 2. Zudem verstäßt das Sportwettengesetz NRW bzw. der Lotteriestaatsvertrag gegen Europarecht.
27. Juni 2006

Verwaltungsgerichte Arnsberg und Minden: Staatliches Sportwettenmonopol in NRW verstößt gegen das Europarecht

Aufgrund entsprechender Weisungen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums versuchen derzeit viele Ordnungsbehörden in NRW, private Sportwettvermittlungsbüros, die Sportwetten an Anbieter aus dem EG-Ausland vermitteln und sich dabei auf die ihren Vertragspartnern in deren Herkunftsländern erteilte Lizenzen berufen, zu schließen. Nachdem sie derartige Büros zuvor jahrelang geduldet hatten, kann es den Behörden derzeit mit den Schließungen nicht schnell genug gehen.
30. Mai 2006

VG Minden: Private Sportwetten erlaubt

Das BVerfG (Urt. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01) hat vor 2 Monaten eine Grundlagen-Entscheidung zum staatlichen Sportwetten-Monopol getroffen. Viele hatten im Vorwege gehofft, dass dieses höchstrichterliche Urteil nun zu einer einheitlichen Rechtsprechung im deutschen Sportwetten-Recht führen würde. Diese Hoffnung hat sich nicht bewahrheit. Vielmehr scheint das genaue Gegenteil der Fall. D.h. die BVerfG-Entscheidung hat vielmehr zusätzlich neue Fragen aufgeworfen.
29. Mai 2006
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