Das Verwaltungsgericht Mainz hat in zwei von der Kanzlei Kuentzle Rechtsanwälte geführten Klageverfahren mit Gerichtsbescheiden vom 25.11.2011 (6 K 1651/11.MZ und 6 K 1654/11.MZ) Untersagungsverfügungen der Stadt Mainz gegen Tipico-Wettvermittler aus dem Jahre 2007 aufgehoben. Die Verfügungen seien bis zum heutigen Tag rechtswidrig. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier kann gegen das Urteil Berufung einlegen.