28.04.2010 (Köln) – Erneut ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern), wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag verurteilt worden. Die 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht I hat Lotto Bayern nach mündlicher Verhandlung am 19. April untersagt, für die „Sonderverlosung bei Keno“ werben bzw. werben zu lassen.