Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 22. Dezember 2006 die Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten an einem in einen anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenen Buchmacher festgestellt und damit seine bisherige Meinung geändert (Az. 1 Qs 106/2006 unter ausdrücklicher Aufgabe des früheren Beschlusses vom 14. September 2006, Az. 1 Qs 71/2006). Die von Rechtsanwalt Martin Arendts erwirkte Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf neue Fälle nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006.
