Nach der am 08.09.2010 ergangenen Entscheidung des EUGH hat das OVG Saarlouis als erstes deutsches Oberverwaltungsgericht in mehreren durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren, in denen es um die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit von Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettvermittlungsunternehmen ging, über die dort eingelegten Berufungen gegen abweisende Urteile des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts des Saarlandes verhandelt.