Amtsgericht Offenbach hält hessisches Sportwettengesetz für rechtswidrig - VG Darmstadt entscheidet in den nächsten Tagen. Im November 2004 verkündete Lotto Hessen auf seiner Webseite (www.lottohessen.de) noch frohlockend: „(Die) durch illegale (Anm.: steht für die staatlichen Anbietern stets für „private“) Sportwettenanbieter gesteuerte Kampagne mit dem Ziel, eine Rechtsunsicherheit im Sportwettenmarkt zu schaffen, ist gescheitert
