DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und DFB Deutscher Fußball-Bund konkretisieren Pläne zur eigenen Fußballwette – die Saison 2006/07 wird ins Visier gerückt

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach

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Bereits seit Monaten wird der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Seiten der privaten Sportwettanbieter, aber auch seitens staatlicher Ordnungsbehörden zur Vereinbarkeit der deutschen Sportwetten- und Glücksspielbeschränkungen mit Verfassungs- und Europarecht entgegengefiebert (vgl. Betting-Law-News 01/05 auf www.betting-law.com).

Nun wurde bekannt, dass die Verantwortlichen der DFL (die für das operative Geschäft des deutschen Lizenzfußballs zuständig ist und dem DFB untergeordnet ist) und des DFB heute in Mainz zu einer außerordentlichen Sitzung (DFB-Bundestag) zusammenkommen, um ihr Wettvorhaben zügig voranzutreiben. Bei der DFL und dem DFB herrscht zweifellos „Goldgräberstimmung“, so dass die Bedenken der Funktionäre der staatlichen Sportwette ODDSET geflissentlich ignoriert werden.

Trotz der Erklärung von Dietlind Weiland, Pressesprecherin des Bundesverfassungsgerichts, dass es nicht planbar sei, ob das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vor oder nach der Sommerpause im August fällen wird sehen sowohl der DFL als auch der DFB die Zeit dafür reif, sich den Weg für eine eigene Sportwette zu ebenen. So gibt DFL Vizepräsident Wolfgang Holzhäuser frank und frei zu, „mitverdienen zu wollen“. Zwar hat auch sein Justiziar bereits erkannt, dass nach derzeitiger Rechtslage eine Einführung eigener Sportwetten nicht möglich sei und damit das ganze Konzept von einer Liberalisierung des Wettmarktes durch eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abhängig ist. Nichts desto trotz sollen beim DFB-Bundestag konkrete Pläne vorgelegt und diskutiert werden mit dem Ziel, eine staatliche Genehmigung zu beantragen, um ab der Bundesliga-Saison 2006/2007 mit einer eigenen Sportwette an den Markt gehen zu können.

Damit begibt sich der DFB bzw. die DFL in die Gesellschaft all derjenigen privaten Sportwettanbieter, die bereits seit längerem für die Liberalisierung des privaten Spiel- und Sportwettenmarkes (zum teil gerichtlich) kämpfen. So haben nun wohl auch die „Großen des Sportmarktes“ erkannt, dass das Bundesverfassungsgerichts mit seiner Ankündigung einer Grundsatzentscheidung wohl eine Neuordnung des Sportwettenmarkes herbeiführen möchte. Das Handelsblatt berichtete in seiner gestrigen Ausgabe:

Auf seinem außerordentlichen Bundestag am Donnerstag will er (der DFB) beschließen, einen Antrag auf eine staatliche Wettlizenz zu stellen. „Ich gehe davon aus, dass dies ernst gemeint ist“, sagt Wettrechts-Experte Hambach. Derzeit sei eine solche Erlaubnis rechtlich nicht möglich, „aber anscheinend rechnet auch der DFB mit einer Marktöffnung durch ein BVGUrteil.“ Und wenn das kommt, glaubt Hambach, „entsteht schlagartig eine äußerst unübersichtliche Situation“. (Zitat aus dem am 27.4.2005 erschienen Sport-Report des Handelsblatts)

Insgesamt haben es der Verband und die Liga mit dieser neuen Einkunftsquelle natürlich nicht nur auf die zu erwartenden hohen Einnahmen aus der Veranstaltung einer eigenen Sportwette abgesehen, sondern sie behaupten gleichzeitig mit dem Einrichten einer Sportwette eine Art Kontrollfunktion übernehmen zu können, um Skandalen künftig vorbeugen zu können. Die Konkurrenzvorhaben des DFB gegenüber der staatlichen Sportwette ODDSET sind bei einem zu verteilenden Volumen von drei Milliarden Euro auf dem deutschen Wettmarkt mehr als verständlich.

Darüber hinaus plant die DFL – wie in der Frankfurter Rundschau vom 26. April 2005 berichtet – noch einen weiteren Schritt zu gehen: Angeblich sollen künftig Spielpläne zugunsten der DFL urheberrechtlich geschützt werden. Das Ziel: Noch mehr Geld zu verdienen und zwar durch Lizenzgebühren. Wie gesagt: Es herrscht Goldgräberstimmung im deutschen Fußball!

Von entscheidender Bedeutung dürfte sein, dass der EuGH im November 2004 darüber zu entscheiden hatte, ob Datenbanken über Fußballspiele und Pferderennen vom Schutzumfang der Richtlinie 96/9/EG umfasst sind. So war der EuGH am 9. November 2004 zu dem Ergebnis gekommen, dass der sog. „Schutz sui generis“ nur solchen Datenbanken zukommt, bei denen für die Beschaffung der Überprüfung oder Darstellung ihres Inhaltes eine in qualitativer und quantitativer Hinsicht wesentliche Investition erforderlich ist. Hier hat der EuGH entschieden, dass weder bei Fuball-Spielplänen, noch bei einer Art Rennpferde-Datenbank eine Qualifikation als urheberrechtlich schützbare Datenbank vorgelegen habe.

Wie aus dem Artikel des Handelsblatts vom 27.4.2005 ebenfalls hervorgeht, planen über die „Großen“ des deutschen Fußballs hinaus auch die Medien einen weiteren Ansturm auf den Markt der Sportwetten: So meldete die Sueddeutsche Zeitung, dass das Deutsche Sportfernsehen (DSF) beispielsweise ebenfalls plane in diesem Jahr noch eigene Sportwetten anbieten zu wollen.

Alles in allem scheint eine Liberalisierung des deutschen Sportwettenmarktes zum Greifen nahe. Hoffentlich trügt dieser Schein nicht…