Die auf das Glücksspielrecht spezialisierte Kanzlei BENESCH & PARTNER ist dieses Jahr auf der ICE London 2023 mit einem eigenen Stand vertreten.
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Ausgangslage: Eine bemerkenswerte Entscheidung des VfGH wurde jüngst im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Bemerkenswert warum? Der VfGH hebt die in Paragraph 25 Abs 3 GSpG verankerten Spielerschutzbestimmungen für Besucher von Spielbanken auf.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 03.06.2022 (Az. 2 O 479/21, noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Rottweil das Online Casino Tipico dazu verurteilt, dem geschädigten Casinokunden vollständigen Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen.
Wie bereits auf ISA Guide berichtet wurde (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/271018.html) ist beim EuGH das Verfahren zu C-429/22 anhängig. Zurecht wurden nunmehr 2 Verfahren in Spielerklagen gemäß Paragraph 190 ZPO unterbrochen.
Ganz gleich welcher moralische Standpunkt zum Thema Online-Glücksspiel vertreten wird - nolens volens ist sicher: Online-Glücksspiel ist Bestandteil des Internets und die Branche befindet sich im ständigen Wachstum und ist nicht mehr aufzuhalten.
Nach der Legalisierung des Online-Glücksspiels ist auch der Werbemarkt dafür geöffnet worden. Die Werbung definiert der Duden wie folgt: „Gesamtheit werbender Maßnahmen; Reklame, Propaganda (…) die Werbung neuer Kunden“.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Verfahren hat das Landgericht Köln bestätigt, dass die Klägerin Verluste in Höhe von knapp 14.000,- Euro erstattet bekommt.
Das Oberlandesgericht Graz ("Berufungsgericht") hat in zweiter Instanz entschieden, dass kein Rückforderungsanspruch aus Verlusten bei Online-Wetten eines Wettkunden aus der Steiermark gegenüber einem Wettunternehmen mit Sitz in der EU ("beklagte Partei") besteht.
Erfahrungsgemäß ist es immer einfach über Medienstatements einen schnellen Sieg in einer rechtlich umkämpften Causa zu verkünden. Gerne werden hier Schlagwörter wie „verheerend“ oder „weitreichend“ verwendet.
Im Spannungsfeld zwischen lizensierten und nicht lizensierten Glücksspielangeboten sollte ein Grundkonsens über zulässige Werbung bestehen. Der Jugendschutz muss zwischen Kanalisierungsauftrag und ökonomischen Interessen Berücksichtigung finden.
In einem intransparenten Konzessions- oder Erlaubnisverfahren darf die Behörden keine Kosten bei einem (erfolglosen) Bewerber geltend machen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigt und einen Kostenbescheid des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport aus 2018 aufgehoben.
Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) gibt den zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden verschiedene Kompetenzen, die in diverse grundrechtlich geschützte Bereiche – sowohl der Anbieter als auch der Spieler – eingreifen.