Rechtsanwalt Martin Arendts berichtet von der Verhandlung in Luxemburg. - Kläger stellen Inkohärenz der deutschen Glücksspielregelungen dar. - Bundesregierung und Land Schleswig-Holstein halten sog. „vertikale“ Kohärenz für ausreichend. - Europäische Kommission: Beschränkung nur bei „inoffensivem Marktverhalten“ der Monopolanbieter zulässig. - Schlussanträge des Generalanwalts bereits am 3. März 2010. - Urteil des Gerichtshofs vor der Sommerpause?
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verhandelt – wie berichtet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 114) - am 8. und 9. Dezember 2009 die insgesamt acht Vorlageverfahren zum deutschen Sportwettenmonopol.