Noch abstruser ist die staatliche Bewerbung von Glücksspielprodukten mit „Horoskop-Zahlen“, „Horoskop-Scheinen“ und sog. „Astrolosen“. Gerade der Freistaat Bayern als gewerblicher Glücksspielanbieter zeichnet sich dabei durch besonders unsachliche Werbung und esoterischen Glücksspielprodukten aus (so etwa „Astrolose“ und „Horoskopscheine“, schön gestaffelt nach Sternzeichen). So empfiehlt der Freistaat Bayern etwa ernsthaft in der aktuellen Ausgabe seiner Kundenzeitschrift „Spiel mit“ (Nr. 48) seinen Glückspielkunden sog. „Glückszahlen“. Kunden mit dem sog. „Sternzeichen“ Waage werden etwa die „Glückszahlen“ 1, 29 und 40 empfohlen. Kunden mit „Sternzeichen“ Löwe sollen dagegen mit den Zahlen 3, 14 und 25 besonders glücklich gewinnen können.
Der Freistaat Bayern erweckt damit bei „Horoskop-Abergläubigen“ den (unzutreffenden) Eindruck, sein Glück beherrschen oder zumindest mit Ankreuzen der „Glückszahlen“ steigern zu können (was offenkundig sachlich keinerlei Begründung hat). Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Versachlichung der Vermarktung der staatlichen Glückspielprodukte wird durch die Ausnutzung des Aberglaubens vielmehr nachhaltig konterkariert. Eine derartige grob unsachliche Werbung mit esoterischen Aspekten wird daher einer verfassungsgerichtlichen Prüfung niemals standhalten.