Nach dem Glücksspielstaatsvertrag dürften die Landeslotteriegesellschaften zur Vermeidung einer Spielsuchtgefahr über ihr Angebot eigentlich nur sachlich informieren. Auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrags sieht die Welt allerdings ganz anders aus. Die staatlichen Anbieter bewerben ihre Glücksspielprodukte weiterhin massiv, u. a. durch Bandenwerbung bei Bundesliga-Spielen zu besten Fernsehzeiten...