Der Oberste Gerichtshof Italiens, Corta Suprema di Cassazione, hatte Ende letzten Jahres beschlossen, zwei weitere Verfahren zu Sportwetten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Diese werden vom EuGH als Rechtssachen C-72/10 („Costa“) und C-77/10 („Cifone“) geführt. Ausgangsverfahren sind Strafverfahren gegen zwei Sportwettenvermittler, Herrn Marcello Costa und Herrn Ugo Cifone. Diese hatten sog. Datenübertragungscenter (CTD – Data Transmission Centers) für den britischen Buchmacher Stanleybet International betrieben.