Hannover - Im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 14.10.2008, in dem der neue Glücksspielstaatsvertrag sowie einzelne Normen des niedersächsischen Glücksspielgesetzes in allen wesentlichen Punkten für verfassungsgemäß erklärt und eine Verfassungsbeschwerde eines gewerblichen Spielvermittlers nicht zur Entscheidung angenommen wurden...

Auch das Niedersächsische OVG reiht sich in die lange Liste der Gerichte ein, die die aufschiebende Wirkung der Rechtmittel gegen glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen wiederherstellen. So hat das OVG mit Beschluss vom 19.05.2008 (AZ: 7 ME 68/08) einen anders lautenden Beschluss des VG Oldenburg vom 01.04.2008 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine gaststättenrechtliche Widerrufsverfügung wiederhergestellt.