Bundesverband Automatenunternehmer e.V.: In den vergangenen Wochen haben wir mehrfach über Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz informiert, in denen erneut die Europarechtskonformität des § 4 Nr. 9 lit. b) UStG und damit die vollständige Umsatzbesteuerung von Leistungen im Zusammenhang mit Geldgewinnspielgeräten in Frage gestellt worden ist. Verschiedene Finanzgerichte haben in diesem Zusammenhang die Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt.