Ein italienisches Gericht, das Tribunale di Larino, hat die bereits in der Rechtssache Gambelli aufgeworfene Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt werden kann, mit Beschluss vom 8. Juli 2004 erneut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Klärungsbedarf bestand, nachdem der Oberste Kassationsgerichtshof (Corte Suprema di Cassazione) im April 2004 in dem Fall „Bruno Corsi“ (Az. 23271/04) entgegen dem Gambelli-Urteil entschieden hatte (worauf das vorlegende Gericht verweist).