Düsseldorf, Februar 2012 - Geht es nach Hans-Jörn Arp, entwickelt sich die Umsetzung des neuen Glücksspielgesetzes für Schleswig-Holstein ab dem 1. März zum Konjunkturprogramm par exellence. Während die übrigen 15 Bundesländer mit dem Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages nämlich im europarechtlichen Nebel herumstochern und bis dato nicht einmal wissen, ob die Europäische Kommission ihren so genannten E-15-Entwurf akzeptiert, mehren sich in Kiel die Bewerbungen der Branche um eine Lizenz mit jedem Tag: