Der Deutsche Spielbankenverband sieht in der Resolution des EU-Parlaments ein wichtiges Signal für nationale Regulierung und stärkeren Spielerschutz in Deutschland.
Der Deutsche Spielbankenverband sieht in der Resolution des EU-Parlaments ein wichtiges Signal für nationale Regulierung und stärkeren Spielerschutz in Deutschland.
Zur Pressemitteilung der Abgeordneten Monika Heinold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Nr. 605.11) erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki: „Selbst wenn die 15 Länder mit ihrer Initiative Erfolg hätten – was alles andere als wahrscheinlich ist – steigert die Glücksspielabgabe die Einnahmen Schleswig-Holsteins“.
Im Vorfeld der politischen Diskussion um eine neue Glückspielordnung in Deutschland hat TNS Emnid im Frühjahr in einer groß angelegten repräsentativen Meinungsumfrage das Geldspielverhalten der Deutschen untersucht. Um statistisch belastbares Datenmaterial über das Verhalten aller Glücksspieler, auch der kleinen Zahl der problematischen und pathologischen, zu erhalten, musste TNS Emnid 15.000 Interviews durchführen.
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zur Ankündigung von Norman Faber: Es geht um bis zu 370 Arbeitsplätze für Schleswig-Holstein. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki, haben die öffentliche Ankündigung von Norman Faber, ein eigenständiges Unternehmen in Schleswig-Holstein zu gründen, heute (01. November 2011) begrüßt.
Die Ministerpräsidentenkonferenz war noch nicht beendet und schon war eine Kompromisslösung zwischen den fünfzehn Ländern und Schleswig-Holstein gescheitert. Stattdessen wird Schleswig-Holstein zum 01. Januar 2012 ein eigenes Glücksspielgesetz haben. So etwas hatte es noch nicht gegeben. Die übrigen 15 Länder werden den neuen Glücksspielstaatsvertrag am 15.Dezember in Berlin während eines Treffens mit der Bundeskanzlerin beschließen.
Rückblick: Der 17. Dezember 2010 war ein kalter Vorweihnachtstag - während draußen ein eisiger Wind um das Kiel Landeshaus wehte, lieferte sich im Plenarsaal die konservativ-liberale Regierung eine hitzige Debatte mit den Sozialdemokraten. Die erregte Diskussion entzündete sich an der ersten Lesung des Kieler Gesetzesmodells, das sich an das dänische Glücksspiel-Regulierungsmodell anlehnt
Glücksspielsucht bleibt häufig lange Zeit im Verborgenen. Betroffene, Angehörige, besorgte Eltern und Lehrer/innen wissen oft nicht, was präventiv getan werden kann oder wo gezielt und unkompliziert Hilfe angeboten wird. Bereits 2010 hat das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap im Auftrag der Fachstelle für Suchtprävention eine Repräsentativbefragung der erwachsenen Bevölkerung Berlins durchgeführt.
Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Frank Bzirske hat in einem Brief an die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten appeliert, am Gücksspielmonopol in Deuschland festzuhalten, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken. „Natürlich haben wir den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein nicht angeschrieben, denn das Land hat ein eigenes Glücksspielgesetz in Konkurrenz zu den anderen Bundesländern verabschiedet“, so Stracke.
Mit Urteil vom 15. September 2011 (Rs. C-347/09) hat der EuGH die unionsrechtlichen Anforderungen an ein Glücksspielmonopol weiter verschärft. Denn nach Auffassung des höchsten Gerichts der EU ist ein Monopol nur dann unionsrechtskonform, wenn es konkrete Straftaten verhindert, die es ohne das Monopol zuvor nachweislich gegeben hat. Bezüglich des österreichischen Glücksspielgesetzes betont der EuGH (unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung für den deutschen Markt), dass ein Monopol nur dann unionsrechtskonform sein kann, wenn konkret nachgewiesen ist, dass „die kriminellen und betrügerischen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Spielen und die Spielsucht ... ein Problem waren“
Der Weg war lang und mühsam. Und bis kurz vor Beginn der entscheidenden Landtagssitzung hatte man letzte Ergänzungen eingearbeitet, um mit Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU und FDP im Kieler Landeshaus das neue Glücksspielgesetz http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1700/drucksache-17-1785.pdf und die Abkehr vom Staatsmonopol auf den Weg zu bringen.
Betriebs- und Personalräte und ver.di sprechen sich für einen einheitlichen bundesweiten Glücksspielstaatsvertrag aus. „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Betriebs- und Personalräte der Spielbanken und von Lotto Schleswig-Holstein lehnen die Absicht des Bundeslandes Schleswig-Holstein ab, in Konkurrenz zu den anderen 15 Bundesländern ein eigenes Glücksspielgesetzes zu schaffen“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von (ver.di).
Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat ein einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 31. August 2011 (Az. 6 S 1695/11) die aufschiebende Wirkung der anhängigen Klage gegen die behördliche Untersagungsverfügung angeordnet. Der Senat nimmt an, dass ein überwiegendes privates Interesse am weiteren Betrieb der Sportwettvermittlung an ein in Österreich lizensiertes Unternehmen besteht.