Hamburg, 14. August 2008 – Die staatlichen Lottogesellschaften sind heute vom Bundesgerichtshof rechtskräftig wegen eines schwerwiegenden Kartellrechtsverstoßes verurteilt worden. Die heutige Verurteilung löst Schadensersatzverpflichtungen der Lottogesellschaften gegenüber den gewerblichen Spielvermittlern in Millionenhöhe aus. Die Leidtragenden sind die Lottospieler.