Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Online-Ausgage einer Zeitung für Links haftet, die sie auf rechtswidrige, ausländische Glücksspiel-Seiten gesetzt hatte. Die Beklagte gibt u.a. die bekannte Zeitung "Die Welt" heraus. Die Zeitung ist auch Bestandteil des Internetauftritts der Beklagten. Im zu beurteilenden Sachverhalt berichtete die Beklagte im Oktober 2000 über eine Unternehmerin und deren Online-Glücksspielangebote.