Der BGH (Urt. v. 12.12.2013 - I ZR 192/12 - Glücks-Wochen) hat das Haribo-Gewinnspiel mit dem bekannten Moderator Thomas Gottschalk als wettbewerbsgemäß eingestuft. Die Vorinstanz, das OLG Köln (Urt. v. 21.09.2012 - Az.: 6 U 53/12) hatte die Werbung noch als unzulässig bewertet, da gezielt Minderjährige zu einem erhöhten Ankauf verleitet worden seien.