Zu einer teilweise überraschenden Erkenntnis ist der Bundesgerichtshof anlässlich einer Kostenentscheidung gekommen, die aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung getroffen wurde. Was möglicherweise im Rahmen einer mündlichen Verhandlung als tatsächlicher Erkenntnisfehler hätte aufgedeckt werden können, hat nun Eingang in Gründe für eine höchstrichterliche Entscheidung gefunden...