Die Firma Löwensport AG hat vor Bundesgericht einen wegweisenden Erfolg für die Schweizer Spielautomatenbranche errungen. Das oberste Gericht hat zugunsten des Automaten "Hot Time" entschieden. Die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) hat bei der Nichtzulassung des Geldspielautomat "Hot Time" als Geschicklichkeitsspielautomat zu wenig berücksichtigt, dass auch solche Automaten ein Zufallselement aufweisen dürfen. Die Eidgenössische Rekurskommission hat diesen falschen Entscheid der ESBK bestätigt.
