ESPELKAMP. „Mahlzeit! Kultur des Essens und Genießens“ lautet das Thema des Aktionsjahres 2004, zu dem die Museumsinitiative OWL e.V. einlädt.
ESPELKAMP. „Mahlzeit! Kultur des Essens und Genießens“ lautet das Thema des Aktionsjahres 2004, zu dem die Museumsinitiative OWL e.V. einlädt.
"CARDs vierte Teilnahme an der ICE (International Casino Exhibition) in London hat all unsere Erwartungen übertroffen," zeigt sich Ernst Blaha, Geschäftsführer von CARD Casinos Austria Research & Development sehr zufrieden
Sportlich gesehen dürfte es in den rechtlichen Auseinandersetzungen hinsichtlich ausländischer Buchmacher nunmehr unentschieden stehen. Nach einigen, kurz nach dem Gambelli-Urteil ergangenen negativen Entscheidungen gibt es eine aktuelle, umfassend begründete Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der - wie bereits das LG München I und das AG Heidenheim - die Anwendung des § 284 StGB wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts ausdrücklich abgelehnt hat (Beschluss vom 9. Februar 2004, Az. 11 TG 3060/03).
Jetzt ist der Wechsel an der Spitze von Bayerns größter Spielbank in Feuchtwangen offiziell: Am heutigen Donnerstag, 19. Februar 2004, wurde Elisabeth Schock in Anwesenheit der gesamten Belegschaft vom Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung, Erwin Horak, offiziell als neue Direktorin vorgestellt
Im MGM, in Las Vegas wurde der Mega – Buck - Jackpot geknackt. Am Freitag den 13.02.2004 gewann eine Hausfrau aus Las Vegas an eine Slot Maschine mit nur 20 Dollar Einsatz, 10.200.000 US Dollar
Das Glück ist in der Spielbank Bad Homburg wahrlich zu Hause
Bad Neuenahr. Die umfangreichen Erweiterungsarbeiten des Automatenspiels in der Spielbank Bad Neuenahr und die Neugestaltung des Großen Spiels gehen zügig voran. „Wir sind voll im Zeitplan“, notierte jetzt der geschäftsführende Gesellschafter Michael Seegert.
So spannend wie am Samstag in Wedel, haben wir in dieser Saison noch kein Spiel gemacht.
Veranstaltungszentrum soll Kongresstourismus beleben
Wie bereits im Rahmen der Regelpublizität im November vergangenen Jahres kommuniziert befindet sich die europäische Sportwett- und Glücksspielbranche im Umbruch. Ausgehend vom bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Gambelli kann mittelfristig mit der verstärkten Öffnung der einzelnen nationalen Märkte für private Anbieter aus dem europäischen Binnenmarkt gerechnet werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermittler von Oddset-Sportwetten in einer Stadt in Baden-Württemberg Wetten an die O. GmbH (einer Gesellschaft zur „Erbringung sonstiger Dienstleistungen des Sports“) weitervermittelt. Die O. GmbH hat die Wetten wiederum an die S. GmbH weitergeleitet. Die S. GmbH verfügt über eine noch zu DDR-Zeiten verliehene Konzession zum Anbieten und Veranstalten von Sportwetten zu festen Quoten. Die Antragsgegnerin (Ordnungsbehörde der Stadt Stuttgart) hatte gegen den Antragsteller als Vermittler von Sportwetten eine Strafanzeige wegen unerlaubten Glücksspiels gem. § 284 StGB erstattet.
Der Deutsche Lotto- und Toto-Block als staatlicher Glücksspielanbieter weitet sein Angebot und die Werbung dafür deutlich aus. Das Angebot soll auch für Wettkunden mit nicht so viel Geld attraktiver werden. So wurde der Mindesteinsatz für Kombiwetten gesenkt. Dieses Verhalten kann man natürlich nicht mit einer „Einschränkung der Spielsucht“ in Einklang bringen. Insoweit hinkt die Argumentation etwa des Bayerischen Obersten Landesgerichts der Wirklichkeit etwas hinterher. Rechtlich problematisch ist auch das nicht-marktkonforme Verhalten des Lotto- und Toto-Blocks als öffentliches Unternehmen im Sinne des Art. 86 EG-Vertrag.