Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 – das staatliche Sportwettmonopol in seiner bisherigen Ausgestaltung als verfassungswidrig beurteilt und den (Landes-)Gesetzgeber verpflichtet, unter Beachtung der Vorgaben des Urteils bis zum 31. Dezember 2007 eine Neuregelung zu schaffen. Da diese Entscheidung über Sportwetten hinaus grundsätzliche Bedeutung für das Glücksspielwesen hat, haben sich die Länder darauf verständigt, das Glücksspielwesen insgesamt – soweit in Länderzuständigkeit – neu zu regeln, um hier Rechtssicherheit zu schaffen.