EuGH erhöht Druck auf Kommission und Mitgliedstaaten, protektionistische Sportwettenregulierungen zu beenden
EuGH erhöht Druck auf Kommission und Mitgliedstaaten, protektionistische Sportwettenregulierungen zu beenden
RGA BEGRÜSST DAS URTEIL DES EuGH ÜBER GLÜCKSSPIELMÄRKTE
Bad Dürkheim. Einen Tag vor ihrem 69. Geburtstag knackte eine Dame aus Philippsburg den Auto-Jackpot der Spielbank Bad Dürkheim.
„Das Urteil betrifft ja nur die Rechtslage in Italien“ - Der Deutsche Lotto- und Totoblock, das Kartell der staatlichen Anbieter, versucht das heute verkündeten Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Sinne zu interpretieren. Der EuGH habe nicht über das deutsche Glücksspielmonopol entschieden, so dass der Glücksspielstaatsvertrag wie geplant umgesetzt werden könne. Die staatlichen Anbieter verkennen damit die Funktion des Vorlageverfahrens, bei dem der EuGH keine nationalen, hier „italienischen“ Fälle entscheidet, sondern das zur Wahrung der Rechtseinheit das europäische Gemeinschaftsrecht verbindlich auslegt.
Ausdrücklich begrüßt der größte deutsche Online-Sportwettenanbieter bwin e.K. die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Placanica. Dieser hat erneut klargestellt, dass unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, wie im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags der Länder in Deutschland vorgesehen, nicht zulässig sind.
Die Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer beschloss im Dezember 2006 noch schnell den Entwurf des neuen Lotteriestaatsvertrages. Einmal mehr der Versuch das Monopol auf Glückspiel in Deutschland in Stein zu meisseln. Viele Experten teilen hierbei unsere Einschätzung, dass diese Regelungen zum einen in krassem Widerspruch zu geltendem Europarecht stehen, zum anderen aber auch kaum durch das Grundgesetz gedeckt sein dürften.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag entspricht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs Europäischer Gerichtshof bestätigt grundsätzliche Zulässigkeit nationaler Beschränkungen, Lotto Berlin begrüßt klare Entscheidung
Das vom Europäische Gerichtshof (EuGH) heute verkündeten Placanica-Urteil (verbundene Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) wird den Sportwettenmarkt in der Europäischen Union zwangsläufig liberalisieren. Das binnengrenzüberschreitende Angebot von Sportwetten (d. h. von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen) darf von dem Empfangsstaat nicht strafrechtlich sanktioniert werden. Damit ist auch das Wettmonopol in Deutschland nicht mehr haltbar, da die Vermittlung von Sportwetten in andere EU-Mitgliedstaaten nicht mehr verboten werden darf.
Der Europäische Gerichtshof setzt mit seiner heutigen Entscheidung zu Placanica seine bisherige Judikatur konsequent fort: Nationale Beschränkungen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit im Glücksspielbereich bis hin zum völligen Verbot von Glücksspielen sind zulässig! Mit dieser Entscheidung wurde den Schlussanträgen des Generalanwaltes, der eine Liberalisierung im Glücksspielbereich angestrebt hat, eine massive Abfuhr erteilt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil in der Sache Placanica entschieden, dass die italienische Glücksspielregelung nicht europarechtskonform ist. In Italien gibt es ein begrenztes Konzessionsmodell, das nicht mit dem deutschen Glücksspielmonopol vergleichbar ist. Daher ist das Urteil ohne unmittelbare Bedeutung für das deutsche Glücksspielmonopol.
Austrian Gaming Industries GmbH (AGI), Teil der Novomatic Gruppe, wird erstmals bei der diesjährigen Gaming & Entertainment + Leisure Expo von 22.-23. März in Manila teilnehmen.
Der Gerichtshof erklärt es für Gemeinschaftsrechtswidrig, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln, mit Strafe bedroht sind. Ein Mitgliedstaat darf keine Strafe wegen Nichterfüllung einer Verwaltungsformalität verhängen, deren Erfüllung er unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt oder vereitelt hat.