Mit heutigem Urteil bestätigt der EuGH die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung nach den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz zu stellen. Nationale gerichtliche Rechtsbehelfe stehen einer Überprüfung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung welche auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht, nicht entgegen.