Brüssel/Kiel/München, Juli 2011 - Es kam wie es kommen musste: Auf elf Seiten zerpflückt die Europäische Kommission den Vorschlag der 15 Bundesländer (E 15) - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - für einen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Insbesondere kritisiert Brüssel den E 15-Entwurf, weil hier ab 2012 sieben zeitlich befristete bundesweite Lizenzen vorgesehen sind, womit der Sportwettenmarkt bestenfalls bedingt geöffnet werde.
