Rote Karte aus Brüssel für neuen Glücksspielstaatsvertrag

VEWU fordert: „Endlich diskriminierungsfreie Öffnung des Wettmarkts“

Seit gestern liegt die ausführliche Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Entwurf des neuen Glückspielstaatsvertrages vor. „Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags, auf den sich die Bundesländer im April 2011 verständigt hatten, ist bei der EU-Kommission mit Pauken und Trompeten durchgefallen – und zwar nicht aus politischen Gründen, sondern weil die Kommissare in Brüssel zahlreiche eklatante Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit und gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs feststellen. Mit anderen Worten: die Länder wollen ein Vertragswerk zum Gesetz machen, das gegen zwingendes Recht verstößt“ kommentiert Markus Maul (Präsident Verband Europäischer Wettunternehmer, VEWU) die Stellungnahme der Kommission.

Markus Maul
Markus Maul

„Die privaten Sportwettenanbieter und deren Verbände haben schon im Vorfeld die willkürliche Zahl von sieben Sportwettkonzessionen und das absolut intransparente Genehmigungsverfahren kritisiert; das ist auch der Kommission ein Dorn im Auge. Die Kommission führt aus, sie könne nicht erkennen, wie die Beschränkung der Zahl der Konzessionen geeignet wäre, die Ziele der Bekämpfung von Straftaten und die Lenkung der Verbrauchernachfrage zu erreichen. Damit bestätigt die Kommission, die in ihrem Schreiben der Bundesrepublik Deutschland offen mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) droht, die von Anfang an geäußerte Kritik, die Wettaktivitäten würden nicht begrenzt, sondern nur von privaten auf staatliche Anbieter umgelenkt und so das eigentlich schon 2010 vom EuGH für rechtswidrig erklärte Monopol des Staates durch die Hintertür wieder eingeführt“, erläutert Markus Maul. So sei es auch gar kein Zufall, dass sich nach dem Vertragsentwurf ab dem 1. Januar 2012 Private um eine Konzession bemühen müssen, während staatliche Anbieter erst mal keine Erlaubnis benötigen und weitermachen dürften. Auch dies wird von der Kommission heftig kritisiert.

„Der Verband Europäischer Wettunternehmer fordert die Politik auf, den Realitäten ins Auge zu sehen. Wir wollen endlich eine diskriminierungsfreie Öffnung des deutschen Wettmarkts. Dies wird dem Spitzen- und Breitensport gleichermaßen zugute kommen und es werden sichere Arbeitsplätze geschaffen“ sagt Markus Maul.

„Der Staat hat viel Zeit und Geld aufgewendet, um seine privaten Konkurrenten aus dem Wettmarkt zu drängen – und er hat immer verloren: 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht, 2010 vor dem EuGH und nun erneut vor der Europäischen Kommission. Zahlreiche wirtschaftswissenschaftliche Studien, die belegen, dass die Marktöffnung das Wirtschaftswachstum fördert, sind von den Glücksspielfunktionären in den Bundesländern ignoriert worden. Man will diese Argumente oft nicht einmal anhören. Doch jetzt wird man sich damit auseinandersetzen müssen. In nahezu allen anderen EU-Ländern werden private Sportwetten etwas Selbstverständliches und die Regierungen sind damit zufrieden. Auch in Deutschland muss die Zeit der juristisch unhaltbaren Verbote jetzt endlich vorbei sein. Eine vierte Niederlage könnte ein Desaster werden, wenn die Kommission, wie angedroht, Deutschland vor dem EuGH verklagt. Die Ministerpräsidenten würden endgültig ihr Gesicht verlieren. Dabei ist die Sache ganz einfach. Denn ein Gesetzesentwurf für einen europa- und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Glückspielstaatsvertrag liegt bereits vor – und zwar aus Schleswig-Holstein. Dieser Entwurf wurde bereits von der Kommission abgesegnet und soll Ende August in dritter Lesung vom Kieler Landtag verabschiedet werden – die anderen Bundeländer müssen also nur noch auf den Zug aus Norden aufspringen“ sagt Markus Maul abschließend.

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RA Markus Maul – Präsident VEWU

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