Aktuelle Berichterstattung spricht fälschlicherweise von „Bundesbehörde“ / Uni Hohenheim stellt klar: die Forschungsstelle Glücksspiel propagiert Gemeinschaftsbehörde der Länder
Die Regulierung des Glücksspiels ist Sache der Bundesländer. An der gestrigen Pressekonferenz anlässlich des Glücksspiel-Symposiums an der Universität Hohenheim in Stuttgart haben daher die Forschungsstelle Glücksspiel und Landtagsabgeordnete eine länderübergreifende Aufsichtsbehörde gefordert, die für die Regulierung des Online-Glücksspiels zuständig sein soll. „Fälschlicherweise wurden wir in einigen Medien mit der Forderung nach einer Bundesbehörde zitiert. Bei der Pressekonferenz war jedoch immer von einer länderübergreifenden Behörde die Rede“, betont Prof. Dr. Tilman Becker, der Leiter der Forschungsstelle, in Reaktion auf die aktuelle Medien-Berichterstattung.
Der Glücksspiel-Markt boomt, doch es gibt keinen Schutz der Verbraucher vor den Gefahren der Sucht, des Betrugs, der Manipulation und der Kriminalität. Die Glücksspiel-Forscher appellieren daher an die Politik und fordern wirksame Maßnahmen für den Jugend- und Spielerschutz.
„Der Staat muss seinen Aufgaben besser nachkommen – und dazu braucht es eine bundesweite Aufsichtsbehörde“, erklärt Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle an der Universität Hohenheim. Doch da Glücksspiel in die Zuständigkeit der Länder falle, könne dies keine Bundesbehörde sein. „Die Option wäre vielmehr eine Gemeinschaftsbehörde der Länder in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Sie müsste die Regulierung des Online-Glücksspiels, also die Genehmigung, die Überwachung und den Vollzug übernehmen“, so der Experte.
Quelle: Universität Hohenheim - Forschungsstelle Glücksspiel (502)