Spielhallen, Spielbanken, Sportwetten und Fußball – Öffnung nur für Geimpfte?

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein

Kein Sport, keine Sportwetten, kein Automatenspiel in Spielhallen oder Spielbanken. Corona macht es möglich, dass Grundfreiheiten und Grundrechte auf Null zurückgefahren werden. Nur im Saarland geht es langsam los; verantwortlich dafür ist offensichtlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes unter dem Vorsitz von Richter Rixecker.

Die relative Einordnung der Gefährlichkeit dieses altbekannten Virus in neuem Gewand mag jeder für sich selbst vornehmen. Fakt ist: Es ist kein Todes-Virus wie das Tollwut-Virus oder des Ebola-Virus. Und Fakt ist weiter, dass eine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung von den öffentlich-rechtlichen Medien und ihren „Faktencheckern“ und von den staatlichen Stellen unerwünscht ist. Nicht nur die EU-Grundfreiheiten und die Berufsfreiheit werden außer Kraft gesetzt, sondern auch die in Artikel 11 der Charta und in Art. 5 des Grundgesetzes verankerte freie Meinungsäußerung. Eine Zensur findet schon lange statt, und sei es nur mittelbar über die Löschung von kritischen Beiträgen auf YouTube oder Facebook und selbst innerhalb von Freunden und Familien eckt an, wer die Sicht des jeweils anderen nicht sofort teilt.

Das Ende der Negation der Grundrechte und EU-Grundfreiheiten ist bei genauer Betrachtung nicht in Sicht. Vielmehr sprechen die ersten schon von „Impfdiktatur“. An der breiten Öffentlichkeit vorbei wurde nämlich Ziff. 17 des Beschlusses der Kanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 15.4.2020 in einen Gesetzesentwurf gekleidet. Die bisher nur bei Masern bestehende Impfpflicht kommt durch die Hintertür. Die Pharmaindustrie und allen voran Bill Gates freuen sich. Es ist keine Utopie mehr, dass nur noch derjenige, der wie ein Hund durch einen implantierten Chip seine Impfungen nachweisen kann, ein Wettbüro oder eine Spielhalle betreten darf, um seinen natürlichen Spieltrieb auszuleben.

Zur Erinnerung: Im Beschluss der Machthaberin und der Ministerpräsidenten vom 15.4.2020 heißt es unter Zif. 17 (Zitat):

„Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. … *Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags.*“

! „Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags“. Das ist die „neue Realität“, an die wir uns gewöhnen sollen und die uns Bill Gates predigt und dafür sogar gebührenfinanziert 9 Minuten Werbung in den Tagesthemen bekommt. Ob eine Immunität der Bevölkerung gegen ein Krankwerden aufgrund des Virus ohne Überforderung des Gesundheitswesens und ohne „Risiko vieler Todesfälle“ vielleicht doch möglich ist, mag jeder für sich selbst entscheiden.

Aus dem Beschluss vom 15.4.2020 wurde am 29.4.2020 ein Gesetzentwurf, der am 15. Mai umgesetzt werden wird. Von den öffentlich-rechtlichen Medien weitegehend ausgeblendet (BILD berichtet allerdings am 4.5.2020) findet sich dieser Gesetzentwurf (als „Formulierungshilfe“ getarnt) hier.

Der Gesetzgeber verwendet die Technik, die Impfpflicht mittelbar zu statuieren. Stellt der Bundestag nach § 5 IfSG eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest, kommt es zu der mittlerweile bekannten Negation der Grundrechte und EU-Grundfreiheiten. Öffnungsdiskussionen sind danach bekanntlich nicht gewollt. Eine Lockerung der freiheitsentziehenden Maßnahmen kommt nach dem Gesetzentwurf nur für diejenigen in Betracht, die einen (Zitat) „ausreichenden Impfstoff oder eine Immunität (etwa wegen einer Vorerkrankung) haben“. Dies muss durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nachgewiesen werden. Dazu eignet sich ein Chip unter der Haut, wie bei Hund und Katze.

Im Gesetzentwurf zur Änderung desIfSG heißt es zu § 28 (Zitat):

„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den S. 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen werden kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. … hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Im Klartext: Wer seine Grundrechte und EU-Grundfreiheiten ausüben möchte, muss sich in Zukunft gegen Erreger impfen lassen, die er selbst, sein Arzt oder seriöse Wissenschaftler nicht als tödliche Bedrohung empfinden. Angesichts der unklaren Risiken von Impfungen mag jeder für sich selbst über den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit entscheiden und sollte dies keinem Bankkaufmann überlassen. Schön wäre es daher, könnte sich jeder seine Meinung frei bilden und würden Meinungsäußerungen wie auf frontal-21 oder multipolar nicht von vornherein als „rechte Verschwörungstheorien“ abgetan. Andernfalls wird es auf lange Zeit keine Sportwetten und kein Glücksspiel geben und die Stadien bleiben leer.

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