Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen

In Niedersachsen ist der Bereich der Lotterien, Ausspielungen und anderen Glücksspiele außerhalb von Spielbanken, dem Automatenspiel und der Pferdewetten im Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen (NLottG) vom 21. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 289) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 597) und dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (LottStV) vom 18./19. Dezember 2003/19. Januar/09./13. Februar 2004 (Nds. GVBl. 2004 S. 163) geregelt. Durch die rasch fortschreitenden Entwicklungen im Bereich der Sportwetten, deren Vermittlung der Angebote und neue Angebote für Glücksspiele im Internet und im Fernsehen – insbesondere aus dem Ausland – besteht genereller Handlungsbedarf. Das in Deutschland bestehende Staatsmonopol im Bereich der Länderlotterien und der Klassenlotterien ist in die Neuregelung des gesamten Glücksspielbereichs in Länderhoheit einzubeziehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) festgestellt, dass das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten in der seinerzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes vereinbar war. Das Gericht hat aber ein staatliches Sportwettenmonopol zur Wahrung wichtiger Gemeinwohlziele ausdrücklich für zulässig erklärt, wenn es durch zusätzliche gesetzliche Regelungen konsequent auf die Bekämpfung von Wettsucht und die Begrenzung von Wettleidenschaft ausgerichtet ist.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 ist zwar unmittelbar nur zu Sportwetten in Bayern ergangen, es ist jedoch nach §§ 31 und 35 BVerfGG auch für alle anderen Länder gültig (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2006, 1 BvR 138/05, für NRW und BVerfG, Beschluss vom 2. August 2006, 1 BvR 2677/04, für Baden-Württemberg). Danach müssen die Länder ihr Sportwettenrecht spätestens bis Ende dieses Jahres entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht den Gesetzgebern gesetzten verfassungsrechtlichen Vorgaben neu regeln, damit die bestehenden Monopole auch ab dem 1. Januar 2008 noch verfassungs- und europarechtskonform sind.

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Weiterführende Texte zum niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen finden Sie auf der Seite des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.