„Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellt klar, dass es dem Antragsteller nicht zumutbar sei, erst die Erteilung der Konzessionen an die Konkurrenten abzuwarten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm, der im gerichtlichen Klage- und Eilverfahren das „Leitverfahren“ gegen das Land Hessen führt. „Ferner sei sowohl dem Gericht als auch dem Antragsteller bislang verweigert worden Akteneinsicht in die Unterlagen der Konkurrenten zu nehmen. Somit sei es nicht möglich die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidungen zu überprüfen.“
Das Gericht führt in seinem Beschluss wörtlich aus:
„Das durchgeführte Auswahlverfahren mit denjenigen Bewerbern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllt haben bleibt für das Gericht bis zum heutigen Zeitpunkt intransparent. Eine Kontrolle der Auswahlentscheidungen ist derzeit nicht gewährleistet, weil der Kammer – außer den beiden Bänden Generalakten – keinerlei Unterlagen seitens des Antragsgegners vorgelegt werden. (…)
Weder die Ablehnungsbescheide noch der diesen beigefügten Bewerbungsbogen sind hinsichtlich ihrer Begründung aus sich heraus verständlich. Wenn einzelne Aufgaben als von der Antragstellerin „unterdurchschnittlich“ gelöst beurteilt wurden, erschließt sich nicht, wo und bei welchen anderen Bewerbern die Beurteilung den Durchschnitt angesetzt haben. (…)
Ein besonderes, vom Antragsgegner geltend gemachtes öffentliches Interesse, das nunmehr die sofortige Vergabe der Konzessionen begründen könnte, ist nicht ersichtlich. Die bisherige Dauer des Konzessionsverfahrens hat nicht das Gericht, sondern der Antragsgegner zu verantworten. Ihm oblag sowohl die Ausgestaltung als auch die ordnungsgemäße Durchführung. Gerade die Zurücksetzung des Verfahrens im November 2013 hat zu erheblichen Verzögerungen geführt. Es muss nun auch ein besonderes öffentliches Interesse daran bestehen, den unterlegenen Bewerbern angemessenen Rechtsschutz in angemessener Zeit zu gewähren und die Auswahlentscheidung überprüfen zu können.“
Da auch zahlreiche weitere Unternehmen dieselben Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingelegt haben, ist davon auszugehen, dass das Gericht in allen Verfahren dieselbe Entscheidung treffen wird. Ebenso ist zu erwarten, dass das Land Hessen gegen diese Beschlüsse Beschwerde einlegen und sodann der VGH Hessen hierüber zu entscheiden haben wird. Wann mit dieser Entscheidung zu rechnen ist, wird erst gesagt werden können, wenn der VGH eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage abgegeben hat.
Das Thema Konzessionsvergabe scheint also noch lange nicht abgeschlossen.
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Quelle: AutomatenMarkt