Mit den geplanten Änderungen im Hessischen Glücksspielgesetz wird endlich ein Erlaubnisverfahren für Sportwetten von privaten Anbietern möglich, das im Januar 2020 beginnen soll.
Mit den geplanten Änderungen im Hessischen Glücksspielgesetz wird endlich ein Erlaubnisverfahren für Sportwetten von privaten Anbietern möglich, das im Januar 2020 beginnen soll.
Der aktuell geltende Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011) sieht die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten in Gestalt der Vergabe von 20 Veranstaltungskonzessionen durch das Land Hessen als bundesweit zentral zuständige Konzessionsbehörde vor.
Mit Beschluss vom 16.10.2015 - 8 B 1028/15 - hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem ersten der Musterverfahren seine seit langem mit Spannung erwartete Entscheidung gefällt und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 05.05.2015 - 5 L 1453/15 - bestätigt. Das von den Unterzeichnern der Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs geführte Verfahren betraf den Anbieter Betkick (Marke Tiplix).
Nun ist es endlich amtlich: Mit Beschluss vom 05. Mai 2015 – 5 L 1453/14.WI – hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden dem Eilantrag eines im Auswahlverfahren beteiligten abgelehnten Bewerbers vollständig stattgegeben und das Land verpflichtet, bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren die Erteilung von Konzessionen zurückzustellen.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat heute in einem Eilantragsverfahren (Az. 5 L 1428/14.WI) dem Land Hessen verboten, ab dem 18. September 2014 Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten an die 20 ausgewählten Bewerber zu erteilen. Das Gericht hat entschieden, dass der Eilantrag eines Antragstellers, der nicht unter den ersten 20 war, zulässig und begründet sei.
Am letzten Freitag meldete das Bundeskartellamt die Anmeldung eines sog. mittelbaren Kontrollerwerbs durch die Deutsche Telekom AG (Aktenzeichen B6-72/13). Mit der am 4. September 2013 beim Bundeskartellamt eingegangenen Anmeldung will sich der Telekommunikationskonzern damit offenbar die Mehrheitsübernahme der Deutschen Sportwetten GmbH (DSW), Hannover, genehmigen lassen.
In dem Placanica-Urteil vom 6. März 2007 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits das Konzessionierungssystem zur Erteilung von Pferdewett- und Sportwettenkonzessionen als europarechtswidrig beurteilt. Die italienischen Pferdewettlizenzen sind darüber hinaus Gegenstand einer von der Europäischen Kommission gegen Italien 2004 eingebrachten Vertragsverletzungsklage (Rechtssache C-260/04). Die Generalanwältin des EuGH Eleanor Sharpston veröffentlichte hierzu am 29. März 2007 ihre Schlussanträge.