Lootboxen – Spielfreude ermöglichen, Spielsuchtgefahren verhindern

Ein Artikel von Robert Hess

Eine spannende, hochkarätig besetzte Diskussionsrunde wird Sie beim diesjährigen Deutschen Glücksspielkongress erwarten. Die inzwischen intensiv geführte öffentliche Debatte ist kontrovers. Wie kann ein Spagat zwischen digitalen Spielen als festem Bestandteil der Kinder- und Jugendkultur einerseits und den Risiken mit glücksspielähnlichen Inhalten und den damit verbundenen Gefahren andererseits gelingen? Wie sollen Politik, Regulierer und Anbieter damit umgehen.

Ein erster Regulierungsvorschlag liegt auf dem Tisch. Auch gibt es eine erste parlamentarische Initiative aus Bremen. Auch die Landesregierung NRW hat sich zwischenzeitlich zu Wort gemeldet und angekündigt, die Diskussion konstruktiv zu begleiten. Erstmals wird in Deutschland eine umfangreiche wissenschaftliche Studie der Universität Graz vorgestellt. Jede Menge Diskussions- und Redebedarf.

Den Impulsvortrag wird Dr. Andreas Woerlein LL.M., Rechtsanwalt bei der Kanzlei Melchers im Bereich Gaming- und Sports-Law übernehmen. Er ist zudem Gründer des Kompetenzzentrums eSport der Leibniz Universität Hannover. Und Fragen zur glücksspielrechtlichen Einordnung von Lootboxen sind ihm bestens vertraut.

Im Anschluss präsentiert Markus Meschik, Erziehungs- und Bildungswissenschaftler, Enter – Fachstelle für digitale Spiele, Graz, die Kernaussagen der Studie „Insert Coin to Continue“. Spannende Erkenntnisse, die die Diskussion noch spannender machen werden.

In der Diskussionsrunde mit dabei ist Dariush Hassanpour, Die Linke, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft. Er ist der Mentor des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft zu Lootboxen. Gespannt darf man auf die Motivation und Argumente sein, die ihn zu dieser Initiative veranlasst haben.

Und dann gibt es im Panel noch zwei wissenschaftliche Schwergewichte. Dr. jur. Martin Maties, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Methodenlehre, Universität Augsburg und Dr. Christian-Henner Hentsch, Professor für Urheber- und Medienrecht an der TH Köln.

Die Moderation hat Robert Hess, Behördenspiegel.