Gemeinsame Initiative von BAV und FGA zur Bekämpfung von illegalen Fun-Games

Neuötting – In Deutschland sind nach Schätzungen rund 50.000 illegale Fun-Games aufgestellt, Tendenz steigend. Aufgrund der besonderen Eigenschaften stellen sogenannte „Fun-Games“ ein hohes Risiko für Spielsucht gefährdete Personen dar, sodass konsequente Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihren Betrieb zu verhindern.

Andy Meindl, Präsident des Bayerischen Automaten-Verband e.V. (Foto: Stefan Heigl)
Andy Meindl, Präsident des Bayerischen Automaten-Verband e.V. (Foto: Stefan Heigl)
In einer wegweisenden Kooperation haben der Bayerische Automaten-Verband e.V (BAV), und der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FGA) ein umfassendes Rechtsgutachten bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel in Auftrag gegeben, das die aktuellen Missstände eingehend analysiert und konkrete Lösungsvorschläge zur Erweiterung des relevanten Straftatbestandes anbietet.

Dieses Rechtsgutachten wurde vom BAV und FGA dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Herrn Burkhard Blienert, zur Verfügung gestellt. Nach eingehender Prüfung hat Herr Blienert dem BAV und FGA seine Unterstützung ausgesprochen und in Folge diese wichtigen Informationen an Herrn Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, weitergeleitet.

Sabine-Dittmers-Meyer, 1. Vorsitzende des FGA e.V. (Foto: Julia Grudda)
Sabine-Dittmers-Meyer, 1. Vorsitzende des FGA e.V. (Foto: Julia Grudda)
Das Rechtsgutachten legt ein besonderes Augenmerk auf die Bedrohung durch illegales Glücksspiel, insbesondere die sogenannten Fun-Games, die in den letzten Jahren eine rasante Verbreitung erfahren haben.

Diese Spiele operieren ohne Einsatz-Gewinn- oder Verlustgrenzen und sind in keiner Weise durch Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen reguliert.

Um dieser Herausforderung wirkungsvoll zu begegnen, sind gezielte Maßnahmen von großer Bedeutung. Dazu gehört die Stärkung der Umsetzung des geltenden Rechts im Bereich des Automatenspiels und eine Präzisierung der Strafbarkeit der Aufstellung und des Betriebs von eben diesen illegalen Fun-Games. Die Wirksamkeit des §284 in solchen Fällen sollte für die Strafverfolgungsbehörden signifikant verbessert werden. Das Gutachten liefert hierzu Vorschläge.

Diese Initiative des BAV und FGA zeigt den entschlossenen Einsatz für einen wirksamen Schutz vor Glücksspielabhängigkeit und illegalen Spielen.

Für weitere Informationen stehen Herr Andy Meindl, Präsident BAV, und Frau Sabine Dittmers-Meyer, 1. Vorsitzende FGA, gerne zur Verfügung.