Neuötting – In Deutschland sind nach Schätzungen rund 50.000 illegale Fun-Games aufgestellt, Tendenz steigend. Aufgrund der besonderen Eigenschaften stellen sogenannte „Fun-Games“ ein hohes Risiko für Spielsucht gefährdete Personen dar...
Neuötting – In Deutschland sind nach Schätzungen rund 50.000 illegale Fun-Games aufgestellt, Tendenz steigend. Aufgrund der besonderen Eigenschaften stellen sogenannte „Fun-Games“ ein hohes Risiko für Spielsucht gefährdete Personen dar...
Teil I des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Günter Heine, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Internationales Strafrecht, Mitdirektor des Instituts für Strafrecht und Kriminologie, Universität Bern, Mitherausg. ZfWG, kommentiert Kernvorschrift des Glueckspielrechts § 284 Strafgesetzbuch in Strafrechtskommentar Schoenke/Schroeder.