BAV-Präsident betont Notwendigkeit einer frühzeitigen Informations- und Präventionspolitik: Konsumenten sind häufig nicht in der Lage, legale Spielangebote von ungeschützten, illegalen Angeboten zu unterscheiden.
BAV-Präsident betont Notwendigkeit einer frühzeitigen Informations- und Präventionspolitik: Konsumenten sind häufig nicht in der Lage, legale Spielangebote von ungeschützten, illegalen Angeboten zu unterscheiden.
Neuötting – In Deutschland sind nach Schätzungen rund 50.000 illegale Fun-Games aufgestellt, Tendenz steigend. Aufgrund der besonderen Eigenschaften stellen sogenannte „Fun-Games“ ein hohes Risiko für Spielsucht gefährdete Personen dar...
Das VG Aachen Beschl. v. 20.07.2006 - Az.: 3 L 295/06) hatte über die Auslegung des § 6 a SpielVO zu entscheiden. In der Rechtsprechung sind der Anwendungsbereich der Norm und die konkreten Voraussetzungen außerordentlich umstritten, seitdem er seit der Reform der SpielVO zum 01.01.2006 mit aufgenommen wurde. "Auch das Gericht ist der Ansicht, dass die in der Ordnungsverfügung angeführten Spielgeräte, die nach Auskunft des Antragsgegners sowohl mit der Möglichkeit der Punktesammlung für eine Berechtigung zum Weiterspielen als auch mit der Möglichkeit einer Chancenerhöhung durch eine Risikotaste ausgestattet sind, ....
Das VG Dresden hat entschieden, dass die Umrüstung von Fun-Games-Spielgeräten, die noch aus der Zeit vor Inkrafttreten der neuen SpielVO stammen, nicht automatisch illegal ist. "Spielgeräte, die vom Hersteller und/oder Aufsteller nachträglich der neuen Rechtslage angepasst und so verändert wurden, dass sie nunmehr solche nach § 6a SpielV darstellen, sind daher auch nicht "formell illegal" (...)." Das OVG Rheinland-Pfalz hat diese Frage vor kurzem genau entgegengesetzt beantwortet und den Umbau von Altgeräten für rechtswidrig erachtet.