Saar-SPD will verschärft gegen gewerbliche Spielhallen vorgehen. Argument: Spielsucht verursacht durch Spielhallen soll bekämpft werden.

Ein Kommentar von Robert Hess

Saarbrücken/Homburg - Am 10. November 2022 hat die SPD-Fraktion im saarländischen Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes veröffentlicht. Dieses Gesetz, sofern es eine Mehrheit im Landtag findet (angesichts der absoluten SPD-Mehrheit äußerst wahrscheinlich), soll das Gesetz aus dem Jahr 2012 ablösen. Ein erster Versuch der Novellierung nach in Kraft treten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 war zu Beginn dieses Jahres 2022 gescheitert und verfiel dann der Diskontinuität. Es gab regulär Landtagswahlen im Saarland mit einer absoluten SPD-Mehrheit im neuen Landtag.

Robert Hess M.A. war in Politik, Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen über viele Jahre in leitenden Funktionen tätig. Heute ist er Inhaber eines Beratungsunternehmens und arbeitet als freier Journalist.
Robert Hess M.A. war in Politik, Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen über viele Jahre in leitenden Funktionen tätig. Heute ist er Inhaber eines Beratungsunternehmens und arbeitet als freier Journalist.
Am Donnerstag, 17. November 2022, war es dann so weit. Unter Tagesordnungspunkt 10 wurde der SPD-Entwurf in erster Lesung beraten. Sprecher der SPD war der Abgeordnete Stefan Löw. Eigentlich ein gestandener Kommunalpolitiker. So war er Ortsvorsteher von Wiesbach und SPD-Fraktionssprecher im Gemeinderat von Eppelborn. Also müßte er sich auf kommunaler Ebene bestens auskennen. Seine Einbringungsrede war aber geprägt von Emotionen, der Wiederholung von Plattitüden und dem Aufgreifen von leider weit verbreiteten Vorurteilen. Sachliche und wissenschaftlich fundierte Positionen fehlten. War wohl auch nicht beabsichtigt, obwohl das bei diesem Thema mehr als angebracht wäre.

Was bringt eigentlich einen erfahren Kommunalpolitiker zur Aussage, Spielhallen würden im Saarland immer noch wie Pilze aus dem Boden schießen? Die Fakten müsste er doch aus dem saarländischen Innenministerium und aus dem Austausch mit früheren Kollegen auf kommunaler Ebene kennen. 2012 gab es vor der Einführung des saarländischen Spielhallengesetzes 267 Spielhallenkonzessionen. 2022 sind es noch 121 Spielhallenkonzessionen. Warum ignoriert ein erfahrener Kommunal- und Landespolitiker diese Fakten? Der 500 Meter-Abstand aus 2012 hat doch offensichtlich gewirkt. Aber der Abgeordnete Stefan Löw spricht in seiner Rede immer noch von Wildwuchs. Kennt er die Fakten nicht oder passen sie nicht ins Konzept der Saar-SPD, das er wohl präsentieren musste oder durfte oder wollte.

Und dieser Wildwuchs ist für ihn wohl verantwortlich für 15.000 Menschen, die im Saarland unter Spielsucht leiden. Eine sicherlich erschreckende Zahl. Aber wo kommt diese Zahl eigentlich her? Schätzungen? Vermutungen? Hochrechnungen? Leider gab er dazu keine Antwort, obwohl dies interessant und einer sachlichen Diskussion angemessen wäre. Dazu dann das Postulat: Wir sind die Lobby derjenigen, die Menschen helfen wollen. Wer will das denn nicht! Und an dieser Stelle kein Wort zu den Spielbanken oder zu Angeboten von Saartoto.

Etwas skurril wurde seine Rede dann, als es um die Sperre von Menschen in Spielhallen ging. Also, die SPD-Fraktion will mit dem neuen Spielhallengesetz erreichen, dass Spielsüchtige und Begleitpersonen (was immer das bedeuten mag) keinen Zutritt mehr zu Spielhallen bekommen. Schließlich sei das Saarland nicht Las Vegas, so der Abgeordnete. Stimmt grundsätzlich, wenn man sich die Fläche anschaut. Saarland 2.570 Quadratkilometer. Las Vegas 352 Quadratkilometer. Da gewinnt das Saarland. Ansonsten beim Vergleich mit Waldbränden oder Überschwemmungen ist es ja meistens umgekehrt.

Aber zurück zu den Fakten: seit dem 01. Juli 2021 gilt der Glücksspielstaatsvertrag und damit auch das Spielersperrsystem. Das Sperrsystem ist spielformübergreifend. Alle legalen Spielangebote sind verpflichtet sich diesem System seit dem 01.07.2021 anzuschließen. Also auch Veranstalter und Vermittler von Sportwetten, Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden (also nicht Lotto, denn der EURO-Jackpot läuft außerhalb, denn sonst wären es ja drei Veranstaltungen), Betreiber von Spielbanken, gewerbliche Spielvermittler, Pferdewetten im Internet, Buchmacher, Veranstalter von Online-Casinospielen, Veranstalter von Online-Poker und Veranstalter von virtuellen Automatenspielen im Internet.

Nach § 8 Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrages müssen alle spielwilligen Personen sich durch eine Ausweiskontrolle identifizieren und werden mit der Sperrdatei abgeglichen. Also wer Probleme mit seinem Spielverhalten hat, warum auch immer, kann sich sperren lassen. Dabei gibt es Selbst- und Fremdsperren. Also kein Mensch mit Spielproblemen, der gesperrt ist (auch Begleitpersonen, wer immer das sein mag) kommt in eine Spielhalle, die Spielbank oder an die Online-Rubbellose von Saartoto.

Mehr Sachlichkeit und mehr Ernsthaftigkeit wäre dieser sicherlich ernsthaften Debatte mehr als angemessen gewesen. Diese Chance hat der Abgeordnete Stefan Löw leider ungenutzt verstreichen lassen. Wer ihn wohl in der Fraktion getrieben hat?

Ah und dann noch das schlagende Argument: kein Verzehr von jedweden Getränken und Speisen mehr in Spielhallen. Das scheint der Saar-SPD ganz wichtig. Denn wer in einer Spielhalle trinkt und etwas ißt, zum Beispiel in der Vorweihnachtszeit einen Lebkuchen, bleibt länger und das muss in Spielhallen zwingend unterbunden werden. Durst und Hunger treiben die Menschen aus den Spielhallen. Das scheint ein „allerletztes“ Mittel im Kampf gegen mögliche Spielsucht zu sein. Man könnte aber auch noch die Sitzgelegenheit vor den Spielautomaten weg nehmen. Getreu dem Motto, wer steht, spielt kürzer. Bin mal gespannt, was passiert, wenn ein Spielgast ein Glas Wasser verlangt. Was soll die Gängelung der überwiegenden Mehrheit der Spielgäste. Schutz für vulnerable Gäste definitiv ja, aber bitte auch Spielvergnügen für erwachsene Menschen, die sozial verantwortlich ihrem Freizeitvergnügen nachgehen möchten.

Wenn Getränke und Speisen so evident im Kampf gegen Spielsucht sind, warum soll dies nicht auch für die Saarland-Spielbanken gelten? Aber es geht ja nicht nur um Speisen und Getränke. Casino Schloss Berg, Perl-Nenning, verfügt über einen eigenen Hubschrauberlandesplatz. Wie heißt es so schön im Internet: „Mit dem Heli zur Spielbank“. Natürlich gibt es im Gesamtkonzept auch noch tolle Gastronomie und benachbarte Hotels. Gilt übrigens auch für die Spielbank in Saarbrücken im Deutsch-Französischen Garten. Neben der eben genannten Spielbank gibt es in Saarbrücken noch zwei weitere Häuser und eins in Homburg, Neunkirchen und Saarlouis. Vielleicht geht es aber doch nur um wirtschaftliche Interessen.

Natürlich soll es noch eine Anhörung im Landtag geben. Aber auch hier hat die Saar-SPD schon die Spalterbrille auf. Es sollen primär vor allem Teilnehmer gehört werden, die sich um Spielsüchtige kümmern. Warum keine offene, vorurteilsfreie Einladung an alle Beteiligten.

Schade, dass die Saar-SPD hier offensichtlich einen „Kulturkampf“ zwischen dem guten staatlichen Glücksspielangebot und dem legalen, aber „bösen“ Angebot, gewerblicher Spielhallen führen will, eigentlich schon seit Jahren führt. Wer mag da wohl der Treiber sein? Ich hätte da eine Idee. Aber nur eben eine Idee. Aber ich habe immer noch die Hoffnung, dass auch in der Saar-SPD Vernunft, Augenmaß und wissenschaftliche Expertise am Ende den Ausschlag geben.