Geldwäsche im Profifußball

Der Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling sind dubiose Geldflüsse im Profifußball zunehmend ein Dorn im Auge. Auf ihr Bestreben hat der Bremer Senat am 11.01.2022 beschlossen, den Entwurf eines »Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche im Bereich des Berufssports« gebilligt und wird diesen in Kürze als Bundesratsinitiative einbringen. Die Initiative wird seit kurzem auch vom Bundesland Berlin unterstützt.

Auf europäischer Ebene ist Geldwäsche im Profisport schon länger ein Thema. Bereits im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass »Korruption, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität den Sport auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene beeinträchtigten«. Auch die FATF kritisiert in ihrem Bericht »Money Laundering through the Football Sector« von 2009, dass der Profifußball »mit seiner niedrigen Eintrittsschwelle, unzureichenden Professionalisierung, irrationalen Ablöse- und Investitionssummen, Abhängigkeit von Investoren, grenzüberschreitenden Geldströmen und dem Mangel an Transparenz, Regulierung und Aufsicht für Geldwäsche besonders anfällig sei«. Sowohl die FATF wie auch die EU-Kommission sprechen sich dafür aus, die Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche auch auf den Bereich des Profisports und insbesondere des Fußballs auszuweiten.

Blickt man auf die Finanz- und Geldwäscheskandale der letzten Jahre, erscheinen die Vorwürfe zumindest nicht ganz abwegig. Panama- und Pandora Papers mit den verwickelten Sportlern und Funktionären, Razzien bei Spielerberatern und die jüngsten Vorwürfe gegen Hertha BSC-Großinvestor Lars Windhorst, Geschäfte mit Geldwäschern gemacht zu haben, geben der Argumentation von Justizsenatorin Schilling weiter Auftrieb.

Schon 2017 hatte die Justizministerkonferenz unter Schillings’ Vorsitz versucht, die Regeln für den Profisport zu verschärfen. Damals konnte man sich nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Das Thema wurde an die Konferenz der Finanz- und Sportminister verwiesen und versandete dort letztlich.

Dass der neue Vorschlag auch dieses Mal wieder lautlos verschwindet, erscheint in Anbetracht des großen öffentlichen Interesses und der Tatsache, dass sich die Ampelkoalition das Thema Geldwäschebekämpfung zu einem Kernanliegen der Finanzpolitik gemacht hat, als sehr fraglich.

Findet der Antrag eine Mehrheit, könnten Sportclubs, Unternehmen und Spielerberater bald wie z.B. Banken, Immobilienmakler, Glückspielanbieter und Kfz-Händler in den Verpflichtetenkreis des Geldwäschegesetzes aufgenommen werden. Dann müssten sie unter anderem neben der Risikoanalyse und der möglichen Benennung eines Geldwäschebeauftragten, auch alle Transaktionen melden, bei denen der Verdacht besteht, dass die Gelder aus illegalen Handlungen stammen könnten. Bei Kerberos unterstützen wir Verpflichtete bei der umfassenden Einhaltung all ihrer Verpflichtungen.

Die Bundesratsinitiative des Bremer Senats finden Sie hier.

Dieser Artikel erschien zuerst im "Money Laundering Reporting Officer" (MLRO) - unserem Newsletter für Geldwäsche-Compliance.
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