Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) und der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V. luden zum Parlamentarischen Abend in Magdeburg

V.l.n.r.: Thomas Breitkopf, Dr. Gunnar Schellenberger, Georg Stecker (Foto: Rayk Weber)
V.l.n.r.: Thomas Breitkopf, Dr. Gunnar Schellenberger, Georg Stecker (Foto: Rayk Weber)
Zum nunmehr vierten Mal folgten zahlreiche Vertreter aus dem Landtag Sachsen-Anhalt sowie Branchenvertreter der Einladung zum Parlamentarischen Abend nach Magdeburg. Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e. V., eröffnete die Veranstaltung mit einer Rückschau auf die parlamentarischen Beratungen zum aktuellen Glücksspielstaatsvertrag. Dabei stellte er den Dreiklang der im Staatsvertrag postulierten qualitativen Kriterien für die nun anstehende Novellierung des Spielhallengesetzes in Sachsen-Anhalt heraus: „Die Zertifizierung der Spielhallen, der Sachkundenachweis für die Betreiber sowie die besondere Schulung des Personals ermöglichen auf Landesebene eine Regulierung nach qualitativen Maßstäben. Es ist wichtig, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt ein hochwertiges und legales Spielangebot vorfinden. Nur so lassen sich die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages im Sinne des Spieler- und Jugendschutzes umsetzen.“

Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger entrichtete im Namen des Parlamentes die besten Grüße. Er bekräftigte dabei die berechtigten Forderungen der Branche für ein sicheres und zugleich für den Verbraucher ansprechendes Angebot: „Dieser Parlamentarische Abend ist eine gute Gelegenheit für den intensiven Austausch zwischen Politik und Automatenwirtschaft und ich freue mich, dass so viele meiner Landtagskollegen ihrer Einladung gefolgt sind.“

Thomas Breitkopf, 1. Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V. sowie Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V., skizzierte in seiner anschließenden Rede die aktuelle Situation der Branche im Bundesland. Besonderen Wert legte er dabei auf die Bedeutung des Sachkundenachweises: „Die im neuen Glücksspielstaatsvertrag definierte IHK– Schulung mit Prüfung stellt sicher, dass angehende Betreiber von Spielhallen auch tatsächlich über die notwendigen Kenntnisse einer qualitativ hochwertigen Betriebsführung verfügen.“