Am 19. Februar fand in der Staatskanzlei Düsseldorf die Anhörung zum Entwurf der Länder für den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) statt. In einer nicht-öffentlichen Anhörung wurden Experten aus über 50 Verbänden und Institutionen gehört.
Die Branchenvertreter begrüßten, dass der Entwurf der Länder erste Schritte in Richtung einer qualitativen Regulierung des gewerblichen Automatenspiels geht. Gleichzeitig bedauerten sie, dass eine vollständige Abkehr von der Regulierung nach quantitativen Kriterien ausgeblieben ist. Mit Nachdruck setzten sie sich für eine kohärente und an qualitativen Kriterien orientierte Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes ein, die das gewerbliche Automatenspiel einschließt.
Das Vorhaben der Länder, eine bundeseinheitliche, spielformübergreifendes Spielersperre einzurichten, begrüßten die Branchenvertreter grundsätzlich, machten aber auch auf die Herausforderungen für Gastronomiebetriebe und mögliche Ausweichbewegungen in illegale Spielangebote aufmerksam.
In der Staatskanzlei forderten die Branchenvertreter eine nachhaltige Stärkung der legalen Anbieter. Sie wiesen auch darauf hin, dass die Attraktivität legaler Anbieter durch die Bündelung terrestrischer Spielangebote erhöht werden kann und sprachen sich klar für eine Lockerung des Trennungsgebots aus.