Deutsche Automatenwirtschaft – Georg Stecker zum Urteil aus Baden-Württemberg

In einer ersten Stellungnahme kommentiert Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes des Dachverbandes „Die Deutsche Automatenwirtschaft“, das heute bekannt gewordene Urteil des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Glücksspielgesetzgebung des Landes:

„Das Urteil des Staatsgerichtshofs rückt aus unserer Sicht einige Fehlentwicklungen in der Gesetzgebung des Landes Baden-Württemberg wieder gerade, die sich aus der hitzigen politischen Diskussion um das gewerbliche Automatenspiel ergeben hatten. Unternehmen der Automatenwirtschaft haben hier um ihre Grundrechte auf Berufsfreiheit und Eigentum gekämpft und Recht bekommen. Das Gericht verpflichtet den Landesgesetzgeber dazu, die im Urteil gerügten Regelungen durch verfassungskonforme Vorschriften zu ersetzen. Sollte dies mit Blick auf die Bindungswirkung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages nicht möglich sein, legt das Gericht der Landesregierung sogar nahe, den Glücksspielstaatsvertrag mit dem anderen Bundesländern zu kündigen. Damit gewinnt das Urteil des Staatsgerichtshofs eine grundlegende Bedeutung, die weit über die Landesgrenzen von Baden-Württemberg hinausweist.

Wir dürfen gespannt sein, wie andere Gerichte und insbesondere das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgreifen und noch ergänzen werden. Dieses Urteils hätte es nicht bedurft, wenn alle Beteiligten mit dem notwendigen Sachverstand, dem gebotenen Augenmaß und dem ebenso unverzichtbaren Verantwortungsbewusstsein an einer sozialverträglichen Regelung des Automatenspiels mitgewirkt hätten. Wir sind bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten.“