Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt eigene Internet-Casino-Spiele der Spielbanken entschieden ab

„Mit Verwunderung hat der Bundesarbeitskreis Spielbanken von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Ankündigung vom Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) zur Kenntnis genommen, dass die privaten Spielbanken ein Internetangebot von Casino-Spielen prüfen“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.
„Internetglücksspiele sind bis auf wenige Ausnahmen bei Lotto und in einer Experimentierphase von 20 Sportwetten zu Recht nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten“, so Stracke.
Gerade Casinospiel im Internet unterliegen einer sehr hohen Suchtgefahr und gehören nach Auffassung von ver.di verboten.

Der Bundesgerichtshof hat das Glücksspielverbot im Internet bestätigt, der Bundesarbeitskreis Spielbanken geht davon aus, dass dies auch bei der bevorstehenden Entscheidung des BGH im Januar 2013 so bestehen bleibt.
Die EU-Kommission hat nochmals im Oktober 2012 darauf hingewiesen, dass es den Mitgliedsstaaten grundsätzlich frei steht, Ziele ihrer Politik zum Online-Glücksspiel selbst festzulegen.
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken geht im Übrigen davon aus, dass auch Schleswig-Holstein Anfang 2013 seinen Sonderweg beim Glücksspiel beendet und dem Glücksspielstaatsvertrag beitritt und es dann wieder ein einheitliches Recht mit dem Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland gibt.

„Wir fordern die Spielbankbetreiber auf, sich stärker um ihr Kerngeschäft zu kümmern, da in vielen Spielbanken leider das klassische Spiel vernachlässigt wird“, so Stracke. Ver.di lehnt weiterhin entschieden ein Glücksspiel im Internet ohne Menschen für Menschen ab.

V.i.S.d.P: Mainz, 14.12.2012, Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz